Sie möchten Ihre Bio-Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen? Dann müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzeigen.
Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.
Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels. Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.
Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:
Es fallen keine Kosten an.
Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.
Verwendung online anzeigen:
Verwendung schriftlich anzeigen:
Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Anzeige der Verwendung des Biosiegels Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal