Sofern Sie nicht von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind (siehe Anlage), muss ein Wahlvorschlag von 100 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Berücksichtigt werden dabei nur solche Unterstützungsunterschriften, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung am 31.01.2024 bis zum 02.04.2024, 18:00 Uhr abgegeben werden (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).
Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Weiterhin sind folgende Formblätter sind für die vollständige und gültige Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlich.
Formblätter für Einzelbewerber
- Wahlvorschlag (Anlage 5b)
- Unterstützungsunterschriften, sofern erforderlich (Anlage 6) und Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 7), wenn nicht bereits mit Anlage 6 eingereicht
- Zustimmungserklärung (Anlage 8a)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 9a)
- ggf. Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
(Anlage 9c)
Formblätter für Wählergruppen
- Wahlvorschlag (Anlage 5b)
- Unterstützungsunterschriften, sofern erforderlich (Anlage 6) und Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 7), wenn nicht bereits mit Anlage 6 eingereicht
- Zustimmungserklärung (Anlage 8a)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 9a)
- ggf. Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
(Anlage 9c)
- Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung (Anlage 10)
Formblätter für Parteien
- Wahlvorschlag (Anlage 5b)
- Unterstützungsunterschriften, sofern erforderlich (Anlage 6) und Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 7), wenn nicht bereits mit Anlage 6 eingereicht
- Zustimmungserklärung (Anlage 8a)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 9a)
- ggf. Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
(Anlage 9c)
- Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung (Anlage 10)
- Erklärung Parteizugehörigkeit/Parteilosigkeit
Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften erhalten Sie auf persönliche oder postalische Abforderung sowie per E-Mail beim Wahlleiter.