Steuertermine

Zahlungstermine für Steuern und Abgaben

Quartalszahler
15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des laufenden Jahres

Jahreszahler
01.07. des laufenden Jahres

für

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Hundesteuer
  • Straßenreinigungsgebühren

 

Umlage für Gewässerunterhalt
Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides fällig.
Im Umlagebescheid kann bestimmt werden, dass dieser für die Folgejahre gilt, soweit keine Änderung der Berechnungsgrundlage oder des Umlagesatzes eintritt. In diesem Fall ist die Umlage im Folgejahr zum 01.07. fällig.

 

Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten.

Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Steuerpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können.
Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Auch ist ein jederzeitiger Widerruf möglich.

Hier geht es zu unseren Formularen

Zurück

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

Kontaktdaten Verwaltung

E-Mail schreiben

Notruf-, Bereitschafts-, Hilfsdienste