Die Gemeinde Muldestausee betreibt insgesamt 7 Friedhöfe.
Die Friedhöfe befinden sich in den Ortsteilen Plodda, Schlaitz, Muldenstein, Friedersdorf, Krina, Gossa und Gröbern.
Neben der Durchführung von Bestattungen werden zahlreiche Pflegearbeiten an den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.
Zu den Verwaltungsaufgaben gehören die Vergabe der Bestattungstermine, die Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der computergestützten Friedhofsdatei und der Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger.
Post- und Besucheranschrift
Gemeinde Muldestausee
OT Pouch
Neuwerk 3
06774 Muldestausee
Tel.: 03493 92995-18
Inhaber der Grabnutzungsrechte unbekannt!
Bei der Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen durch den Fachbetrieb BSK Torsten Köster, Hennigsdorf wurde am 04.09.2019 festgestellt, dass folgende Gräber der Prüfung nicht standgehalten haben und dazu keine Grabnutzungsberechtigten bekannt sind:
Friedhof Friedersdorf
Thoms, Elise Einzelgrab
Dembowski, Elfriede Urnengrab
Kohlmann, Wilhelm Urnengrab
Friedhof Gossa
Lerch, Johanna Einzelgrab
Friedhof Muldenstein
Berger, Gustav Einzelgrab
Vogel, Willibald Einzelgrab
Jacob, Willi Urnengrab
Die Inhaber der Grabnutzungsrechte sind verpflichtet, für eine fachgerechte Aufstellung und Befestigung des Grabmals zu sorgen.
Unfälle, die auf Grund der nicht ordnungsgemäßen Standfestigkeit des Grabmales entstehen können, führen zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Eigentümer der Grabstätte.
Wegen der gegebenen Sachlage beachten Sie bitte die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und melden sich bis spätestens 15.10.2019 bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Muldestausee (Tel. 03493 92995-18).
Sollte zu oben genannter Frist keine Rückmeldung der Grabnutzungsberechtigten erfolgen, ist die Gemeinde Muldestausee gemäß § 23 Friedhofssatzung berechtigt, das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen oder Teile davon kostenpflichtig zu entfernen.
-Friedhofsverwaltung-
Gemeinde Muldestausee
Satzung