Beantragung von Jubiläumszuwendungen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren
Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Muldestausee vom 09.02.2012 sind Jubiläumszuwendungen für das Jahr 2019 bis zum 31. August 2018 schriftlich zu beantragen.
Ortschaften erhalten für jede Vierteljahrhundertfeier einen Zuschuss.
2.000,00 EUR bis 1.000 Einwohner
3.000,00 EUR über 1.000 Einwohner
Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren erhalten 100,00 EUR pro 25 Jahre. Höchstgrenze 400,00 EUR. Zur Bewilligung einer Jubiläumszuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages sowie eines Nachweises zum Bestehen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Jubiläumszuwendungen und Ehrenpreise können nur im Rahmen der im Haushalt bereit gestellten Mittel gewährt werden.
Anträge richten Sie bitte an:
Gemeinde Muldestausee
Sozialamt – Abteilung Kultur
Neuwerk 3, 06774 Muldestausee
Telefon: 03493 92995-39
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de