Klimaziele des Bundes und des Landes

Auf der im Jahr 2005 durchgeführten UN-Klimakonferenz in Paris (COP21) wurde ein globales Klimaschutzabkommen, das Pariser Abkommen, beschlossen und laut Umweltbundesamt (2024) von 195 Vertragsstaaten unterzeichnet (Stand 2023). Als übergeordnete Ziele wurden die Minderung der Treibhausgasemissionen und die damit verbundene Senkung der Erderwärmung beschrieben. Die Mitgliedsstaaten einigten sich völkerrechtlich verbindlich, die steigende Erderwärmung aufzuhalten und diese auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu senken. Angestrebt wird die Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts (UBA 2024). Auf Ebene der Europäischen Union fand eine Umsetzung dieser international gesteckten Ziele in Form des im Jahr 2021 in Kraft getretenen EU-Klimagesetzes statt, welches die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel anstrebt und die Minderung der Treibhausgase festsetzt. Auf nationaler Ebene soll das am 24.06.2021 beschlossene und geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) diese Anforderungen der EU aufgreifen und umsetzen. Der Deutsche Bundestag hat eine Treibhausgasminderung um 88 % bis 2040 beschlossen und Deutschland soll bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht haben (Deutsches Institut Für Urbanistik Ggmbh 2023). Laut dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (2019) hat die Regierungskoalition Sachsen-Anhalts im Koalitionsvertrag „Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig“ der Legislaturperiode 2016-2021 festgelegt, die Treibhausgasemissionen auf bis 2020 auf 31,3 Mio.t CO2äq/a zu begrenzen und damit auf Landesebene die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Klimaziele des Bundes geschaffen. Diese Festlegung war Grundlage für einen 2017 erstellten Beschluss zur Erarbeitung eines Klima- und Energiekonzeptes (KEK). Laut dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (2024) hat sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt mit dem im Jahr 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag weiterführend dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2026 um 5,65 Mio. t CO2-äq zu reduzieren.

 

 

Empfehlungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Durch die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg wurde im Juni des Jahres 2017 eine Handlungsempfehlung für zukunftsfähige Landnutzung mit der Bezeichnung „Klimawandel Fitness der Regionalpläne“ herausgegeben. Die Handlungsempfehlung analysiert Temperaturveränderung, Niederschlagsveränderungen, Extremwetterereignisse, Wind- und Wassererosion und Waldbrandindex. Für diese Aspekte wurden Statistiken zur Vergangenheit aufgestellt, der Status Quo ausgewertet und Klimaprojektionen berechnet. Die Empfehlung legt auf Grundlage dieser Daten Regionalplanerische Handlungsfelder zum Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung fest. Für den Bereich Klimaschutz wurden die Handlungsfelder energiesparende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung, Räumliche Vorsorge für klimaverträgliche Energieerzeugung und Klimaschützende Landnutzung, jeweils mit Empfehlungen für den Regionalplan, beschrieben. Für das regionalplanerische Handlungsfeld zur Klimaanpassung fand eine Betrachtung der Aspekte vorbeugender Hochwasserschutz, Wasserhaushalt und -wirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Siedlungsklimaschutz statt.

 

Hinweis zur Nationalen Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.  

Weitere Informationen zum Klimaschutz seitens des Projektträgers erhalten Sie unter dem Link: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

      

Quellen:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (18.08.2021); Online: https://www.bmuv.de/gesetz/ bundes-klimaschutzgesetz (Zugriff am: 24.04.2024).

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (2023): Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen - 4. aktualisierte Auflage; im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in Kooperation mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) und dem Klima-Bündnis – Climate Alliance – Alianza del Clima e. V., Frankfurt am Main; Berlin.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) (2018): Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (Stand: Dezember 2018), Magdeburg, S. 172.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) (2019): Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) (Stand: Februar 2019).
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) (2024): Klimaschutz in Sachsen-Anhalt, Online: https://www.mwu.sachsen-anhalt.de/klimaschutz (Zugriff am: 06.05.2024).

Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (2017): Klimawandel-Fitness der Regionalpläne – Handlungsempfehlungen für zukunftsfähige Landnutzung (Stand: Juni 2017).

Umweltbundesamt - UBA (2024): Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris (Stand: 31.01.2024); Internetangebot herausgegeben von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dieses vertreten durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes; Online: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention (Zugriff am: 23.04.2024).

Letzte Aktualisierung: 21.11.2024

 

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