Die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden durch Bund und Land im Verhältnis zu den übertragenen Aufgaben war bereits vor der Krise unzureichend. Fortlaufend neue Aufgaben und Standards, steigende Allgemeinkosten, ausufernde bürokratische Hürden, praxisferne Fördermittelprogramme, jahrzehntelanger Konsolidierungszwang zu Lasten kommunaler Infrastrukturen, die fortwährende Last von Altschulden und rückläufige Zuweisungen lähmen die Städte und Gemeinden.
Angesichts der aktuellen „Coronakrise“ droht vielen das Abgleiten in die vollständige Zahlungs- und Handlungsunfähigkeit. Das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, umgehend wirksame Strategien zur Überwindung der massiven (finanziellen) Auswirkungen in den Kommunen zu entwickeln und zeitnah umzusetzen.
Kurzfristig sind diese durch einen umfassenden kommunalen Rettungsschirm abzufangen. Mittel- bis langfristig sind die Bundes-, Landes- und Landkreisebenen so zu verschlanken, dass durch starke Städte und Gemeinden das grundgesetzlich garantierte Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 GG, Art. 87 Verfassung LSA) tatsächlich gewährleistet wird.
Die dauerhafte Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge ist systemrelevant!
Ferid Giebler
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