Liebe Eltern,
mit der 6. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 26.05.2020 erfolgt gemäß § 14a ein eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten.
Das heißt, alle Kindereinrichtungen öffnen ab den 02.06.2020 wieder für alle Kinder. Die Betreuung erfolgt unter Anwendung des Infektionsschutzgesetzes in eingeschränkter Form.
Detaillierte Informationen erfolgen am 02.06.2020.