Mit Beginn des neuen Schuljahres sollen alle Schulen und auch die Kindertagesstätten (inkl. Horte) wieder mit dem Regelbetrieb starten.
Gestern hat die Landesregierung die Vorgaben beschlossen, auf dessen Grundlage dies möglich sein wird. Es wird ein Rahmenplan für Hygienemaßnahmen den Start in das neue Schuljahr ermöglichen.
Für alle einheitlich geregelt ist, dass an den ersten beiden Schultagen eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, allerdings nicht im Unterricht, sondern auf dem Schulgelände. Danach sollen die Leiterinnen und Leiter der Schulen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten entscheiden, ob, wo und wann Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Darüber hinaus werden auch alle Lehrerinnen und Lehrer, die bislang freigestellt waren, wieder für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen und mit entsprechendem Schutzmaterial ausgestattet.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr einen Test durchführen, wobei ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses die Schulen nicht betreten dürfen.
Der Rahmenplan wird heute mit durch das Ministerium mit dem Lehrerhauptpersonalrat besprochen (vollständiger Plan unter www.mb.sachsen-anhalt.de).
Auch für die Kindertagesstätten soll ab dem 27.08.2020 den Kommunen der Regelbetrieb wieder ermöglicht werden, weshalb die Verkürzung der Öffnungszeiten in einigen Einrichtungen aufgrund der wegfallenden Auflagen für die Gemeinde Muldestausee, sich dann erübrigen dürfte.
Zu den jeweiligen auf die Einrichtung bezogenen Festlegungen (z.B. Hol- und Bringesituation) halten Sie bitte Rücksprache mit unserem Personal vor Ort, das am besten über die weiterhin bestehenden Hygienemaßnahmen informieren kann.
Ich bitte Sie weiterhin um Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen und Ihr Verständnis. Wir sind verpflichtet, in den Einrichtungen der Gemeinde Muldestausee die Maßnahmen des Gesetzgebers sowie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld umzusetzen.