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Änderung vom Aufstallungsgebot von Geflügel

Änderung vom Aufstallungsgebot von Geflügel

Ab 19. Dezember 2020 gilt auf Anordnung des Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Stallpflicht für Geflügel. Seit dem 19.03. gilt sie in allen Ortschaften der Gemeinde Muldestausee - auch in den Ortschaften Brösa und Schwemsal, die zuvor von der Verfügung ausgenommen waren. Zudem sind ab 19.12.2020 die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel bis auf weiteres verboten.

Grund für die Maßnahme ist der Schutz vor einer drohenden Geflügelpest.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Presseinformationen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 15.12.2020 und 19.03.2021 sowie der dazugehörigen Allgemeinverfügung bzw. 1. Änderung dieser.

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1. Änderungsverfügung zur tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 18.12.2020 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza.pdf
1.4 MB
Aufstallpflicht im gesamten Landkreis.pdf
89 KB
Allgemeinverfügung - Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza.pdf
1.4 MB
PM LK Anhalt-Bitterfeld zum Aufstallungsgebot von Geflügel.pdf
97 KB

© Silke Stelter E-Mail

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