In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 234 infizierte Personen und damit 14 mehr als zur letzten Lageinformation vom 18.01.2021. Unverändert liegen aktuelle Zahlen zu Ortsteilen und Quarantäneanordnungen nach Orten derzeit vom Gesundheitsamt nicht vor.
Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 2.954 bestätigte Fälle angestiegen.
Mittlerweile sind 34 Personen an oder i.V.m. dem Coronavirus gestorben. 19 Personen werden aktuell intensivmedizinisch behandelt, davon werden 11 invasiv beatmet.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt aktuell 327,47.
Den Forderungen der (Ober)Bürgermeister zu Impfangeboten in der Fläche hat sich der Landkreis geöffnet. In der Arbeitsberatung aller Hauptverwaltungsbeamten vom 19.01.2021 wurde darüber Einvernehmen hergestellt. Ziel ist es, dass nachdem alle Pflegeeinrichtungen bis voraussichtlich März durchgeimpft wurden, im Laufe des Aprils für die anspruchsberechtigten Personen mit höchster Priorität auch in den Städten und Gemeinden ein Impfangebot (z.B. in einem kommunalen Dorfgemeinschaftshaus oder einer Turnhalle) durch die mobilen Impfteams gemacht werden kann. In jedem Fall wird diese Möglichkeit aber davon abhängen, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Als Gemeinde werden wir bei Organisation und Umsetzung der Maßnahmen unterstützen.
In der nächsten Beratung am 26.01.2021 wird darüber abschließend beraten. Anbei erhalten Sie eine Übersicht zum Impfplan und die Priorisierungen zur Kenntnis.
Am 19.01.2021 haben Bund und Länder die weiteren Coronaregeln beschlossen, die nun in eine Landesverordnung umgesetzt werden müssen.
Aufgrund der anhaltend hohen Infektionsdynamik, dem Auftreten weiterer Virusmutationen in Großbritannien und Südafrika sowie der flächendeckend nicht leistbaren Kontaktnachverfolgung werden grundsätzlich die Beschränkungen im öffentlichen Leben über den 31. Januar hinaus bis zum 14.02.2021 verlängert. Grundlage für Lockerungen ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung, wofür die Gesundheitsämter organisatorisch und personell verstärkt werden.
Das Ziel ist, flächendeckend eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend zu gewährleisten und insgesamt unter diesen Wert zu kommen.
Allerdings soll aufgrund der umfangreichen Einschränkungen im gesamten gesellschaftlichen Leben mit erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen als auch privaten Bereich nunmehr eine Arbeitsgruppe auf der Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.
Handel, Gastronomie und Freizeitangebote sowie Dienstleister der Körperpflege sollen weiter geschlossen bleiben, was auch grundsätzlich (bis auf Notbetreuung) für Kitas und Schulen gelten soll. Für Eltern der Gemeinde Muldestausee, welche Notbetreuung beanspruchen wollen und dürfen, werden bereits die Anmeldeformulare für den gesamten Monat Februar durch die Gemeinde Muldestausee zur Verfügung gestellt. Zu den Beitragsmodalitäten werden das Land Sachsen-Anhalt und der Gemeinderat (Anfang März) noch entscheiden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird das Tragen medizinischer Masken zur Pflicht sowie in allen Bereichen angeraten, wo in geschlossenen Räumen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist.
Es bleibt bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen, wonach Angehörige eines Hausstandes maximal eine weitere Person treffen dürfen. Flächendeckende Ausgangssperren sind für Sachsen-Anhalt allerdings nicht vorgesehen.
In Pflege- und Altersheimen werden FFP2-Masken zur Pflicht und die Auslastung von Bussen und Bahnen soll reduziert werden.
Das Arbeiten im Home Office soll forciert werden und wird befristet bis zum 15. März 2021 in der Form verordnet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Home Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sollen medizinische Masken bereitgestellt und die Arbeitsschutzstandards angepasst werden.
Es gelten die Zweite Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die 11. Änderung der Quarantäneverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus die 1. Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (hier angehängt). Eine Übersichtskarte mit dem 15-Km-Radius finden Sie zur Orientierung hier.
Darüber hinaus gilt weiter die Zweite Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen, wonach Personen, bei denen ein PCR-Coronatest positiv ausfiel, sich unverzüglich für mindestens 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben und durch Selbstauskunft das Gesundheitsamt über die Kontaktpersonen informieren müssen. Die entsprechenden Schaubilder und Meldeformulare dieser Verordnung werden für alle Bürgerinnen und Bürger im nächsten Amtsblatt, das am 27.01.2021 erscheint, abgedruckt.
Auch eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Regelungen bzw. Verordnungen wird im Amtsblatt erfolgen, sodass alle, die nicht online der Gemeinde folgen können, hierauf verwiesen werden können.
Die Coronahotline des Landkreises ist erreichbar unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de.
Das Gesundheitsamt soll darüber erreichbar sein unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler