In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 293 infizierte Personen und damit 1 mehr als zur letzten Lageinformation vom 11.02.2021. Es gelten aktuell 12 Personen in unserer Gemeinde als infiziert. Im gesamten Landkreis sind es 267. Informationen zu Quarantäneverfügungen nach Ortsteilen oder die Gesamtfallzahl im Verhältnis zu den Genesenen stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 4.005 bestätigte Fälle angestiegen. Die meisten Betroffenen kommen aus Bitterfeld-Wolfen (73 infizierte Personen) und Köthen (48 infizierte Personen) sowie Zerbst (35 infizierte Personen).
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 64,4.
Inzwischen sind 86 Personen an oder in Verbindung mit COVID-19 im Landkreis verstorben. 9 Personen werden intensivmedizinisch behandelt, davon drei invasiv beatmet.
Heute hat das Land Sachsen-Anhalt die 4. Änderung der 9. Eindämmungsverordnung verfügt. Die Verordnung tritt am 14. Februar in Kraft. Folgende Klarstellungen sind nun aufgenommen.
Ab 01. März 2021 ist die Öffnung von Friseursalons sowie Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß zulässig, wenn die Einhaltung der Hygieneregeln sichergestellt ist. Darüber hinaus muss vorab ein Termin vereinbart werden und auch die KundInnen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vergabe von Terminen darf nur auf elekronischem oder fernmündlichem Weg erfolgen.
In Pflegereinrichtungen legen die Einrichtungsleitungen die Besuchsregelungen nach Risikoeinschätzung fest. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person Besuch erhalten, wobei der Zutritt nur mit erfolgtem PCR- oder PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gewährt wird.
Ab dem 01. März 2021 kann zudem an Grund- und Förderschulen Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen werden; für die übrigen Jahrgänge kann der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet werden.
Ab dem 01. März 2021 kann zudem die Betreuung in den Kindertagesstätten wieder im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgen. Das Nähere regelt hierzu jedoch ein Erlass des zuständigen Ministeriums, der noch nicht vorliegt.
Nach meiner Bewertung ist wahrscheinlich, dass der Erlass wieder auf das Einhalten fester Gruppen abstellen wird, was uns mit dem verfügbaren Personal vor große Herausforderungen stellen wird.
Die Coronahotline des Landkreises ist und nun länger erreichbar, und zwar unter der Woche von 08:00 - 20:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 09:00 bis 15:00 Uhr unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de.
Das Gesundheitsamt ist darüber hinaus erreichbar unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler