Für den Zeitraum 2019 liegt jedem Zahlungspflichtigen der Gemeinde Muldestausee ein Bescheid der Straßenreinigungsgebühren mit Datum 12. November 2019 vor. Dieser Bescheid gilt, sofern kein neuer Bescheid ergeht.
Aus dem gültigen Bescheid resultiert die Fälligkeit der Gebühren für die Folgejahre jeweils am 1. Juli!
Im Veranlagungszeitraum 2020 und auch 2021 wurden Bescheide nur versandt, wenn Änderungen dies erfordern z. B. bei Eigentümerwechsel o.ä.
Eine SEPA-Lastschrift zum 1. Juli 2021 erfolgt automatisch, wenn eine Lastschriftermächtigung erteilt wurde. In diesem Fall ist auf dem Bescheid die autorisierte Kontoverbindung angegeben.
Möchten Sie, dass in Zukunft die Straßenreinigungsgebühren von Ihrem Konto eingezogen werden, verwenden Sie bitte das auf der Homepage der Gemeinde Muldestausee hinterlegte Formular – und reichen dies ausgefüllt und unterschrieben im Steueramt der Gemeinde Muldestausee ein.
Vielen Dank!
Die Bauhofverwaltung