Mythos: Die Gemeinde Muldestausee stiehlt im Auftrag des Bürgermeisters Schranken im Zufahrtsbereich der Halbinsel Pouch.
Fakten: Auf einem Grundstück der Gemeinde Muldestausee im Zufahrtsbereich zur Halbinsel Pouch wurde durch Dritte eine Schrankanlage errichtet. Für die Errichtung und den Betrieb der Schranke liegt keine Zustimmung bzw. Genehmigung seitens der Gemeinde vor. Als Eigentümerin des Grundbesitzes, auf welchem die Schrankenanlage ohne Erlaubnis durch Dritte errichtet und betrieben wurde, ist die Gemeinde gem. § 903 BGB befugt, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren. Die Schrankenanlage ist mit Errichtung gem. § 94, 946 BGB aufgrund fester Verbindung mit dem Grundstück in das Eigentum der Gemeinde übergegangen, so dass die Gemeinde auch berechtigt ist, die Schrankenanlage zu entfernen.
Das Bestehen und der Betrieb der errichteten Schrankenanlage stellen eine Beeinträchtigung und Störung der Eigentumsrechte der Gemeinde Muldestausee dar, die nicht geduldet werden müssen. Deshalb wurde der ermittelte Errichter und Betreiber der Schranke (Goitzsche Tourismus GmbH / Agora GmbH) seit dem April 2021 mehrfach unter Androhung der Ersatzvornahme aufgefordert, die widerrechtlich errichtete Schranke zurückzubauen.
Auch der Betrieb der Schrankenanlage wurde dem Errichter und Betreiber bereits im April 2021 untersagt, da ohne Erlaubnis von Dritten Entgelte für das Öffnen und Passieren der Schranke erhoben wurden. Die Straße Zur Agora ist in dem Bereich der Schrankenanlage als öffentliche Straße gewidmet und gem. des rechtskräftigen Bebauungsplanes Halbinsel Pouch in der dritten Änderung als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Eine Gebührenerhebung und Begrenzung des Zugangs kann ggf. auf den dahinter folgenden, künftig privaten Flächen (Parkplatz) erfolgen, auf jeden Fall nicht auf den Grundstücken der Gemeinde Muldestausee oder des Zweckverbandes Goitzsche.
Kurzum: Da den mehrfachen anwaltlichen Aufforderungen der Gemeinde zum Rückbau der widerrechtlich errichteten und betriebenen Schranke nicht gefolgt wurde, hat die Gemeinde Muldestausee auf Weisung des Bürgermeisters die Schranke am 02. August 2021 eigenständig mittels Demontage der Schrankenbäume zurückgebaut.
Der Errichter der Schrankenanlage erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee und setzte – weiterhin ohne Genehmigung – die Gebührenerhebung auf dem Grundstück der Gemeinde mittels eines beauftragten Sicherheitsdienstes fort.
Daraufhin erstattete die Gemeinde Muldestausee Strafanzeige gegen den Auftraggeber der Gebührenerhebung auf dem Grundstück der Gemeinde, sodass sich nunmehr die zuständigen Behörden damit befassen.
Ferid Giebler
Bürgermeister
Zu dieser Rubrik:
Regelmäßig werde ich auf unterschiedlichen Wegen über Aussagen zur allgemeinen Entwicklung und geplanten Vorhaben sowie einzelnen Projekten bzw. Maßnahmen in den Ortschaften unserer Gemeinde in Kenntnis gesetzt, die sachlich unzutreffend sind. Nicht selten verselbständigen sich persönliche Meinungen, Spekulationen und Stammtischgespräche. Um den sogenannten „Fake News“ entgegen zu wirken, werde ich zu Sachverhalten, zu denen regelmäßig bzw. gehäuft unscharfe Informationen in der Öffentlichkeit kursieren, kurze sachliche Klarstellungen kommunizieren. Hierfür werde ich so kurz und knapp wie möglich die Mythen und Fakten gegenüberstellen.