Der Ortschaftsrat Gröbern besteht gem. Hauptsatzung der Gemeinde Muldestausee aus 5 Ortschaftsräten. Aufgrund der Mandatsniederlegung eines Ortschaftsratsmitgliedes besteht der Ortschaftsrat nun nur noch aus 3 Mitgliedern.
Da damit die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates Gröbern auf weniger als zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl gesunken ist (vgl. § 42 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)), ist eine Ergänzungswahl erforderlich.
Entsprechend der Festlegung des Kommunalaufsichtsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 04.11.2024 findet die Ergänzungswahl am Sonntag, den 16.03.2025, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Gröbern können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden.
Wahlvorschläge, die nicht von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, müssen 5 Unterstützungsunterschriften auf dem entsprechenden Vordruck mit dem Wahlvorschlag einreichen. Berücksichtigt werden dabei nur solche Unterstützungsunterschriften, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis zum 07.01.2025, 18:00 Uhr abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.
Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Gröbern erfüllen nachfolgende Parteien die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 2 und 3 KWG LSA und sind somit von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands |
(CDU) |
Alternative für Deutschland |
(AfD) |
DIE LINKE |
(DIE LINKE) |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
(SPD) |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
(GRÜNE) |
Freie Demokratische Partei |
(FDP) |
Zusätzlich erfüllen folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber die Voraussetzungen der § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 KWG LSA und sind somit ebenfalls von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter befreit:
Einzelbewerber Merker
Einzelbewerber Mertins
Einzelbewerber Schwarzkopf
Wahlvorschläge für die zwei zu vergebenden Ortschaftsratssitze können bis zum 07.01.2025 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Muldestausee abgegeben werden. Die Unterlagen für die Wahlvorschläge können Sie sich entweder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten abholen oder per E-Mail unter wahlen@gemeinde-muldestausee.de abfordern.