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Das Ordnungsamt appelliert an Hundehalter: Verantwortung übernehmen!

Das Ordnungsamt der Gemeinde Muldestausee macht auf eine bedauerliche Entwicklung aufmerksam: Die Verschmutzung von Straßen und öffentlichen Anlagen durch Hundekot hat in letzter Zeit stark zugenommen. Aus diesem Anlass erinnert das Ordnungsamt Hundehalter an ihre Pflichten gemäß § 5 Absatz 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Muldestausee vom 04.03.2021 in der derzeit geltenden Fassung.

Tierhalter sowie mit der Führung oder Pflege beauftragte Personen sind verpflichtet, Verschmutzungen durch Hunde zu vermeiden und im Falle einer Verunreinigung unverzüglich für deren Säuberung zu sorgen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 10 Nummer 21 Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Muldestausee dar.

Zusätzlich weist die Gemeinde auf die derzeit geltende Brut- und Setzzeit hin, die vom 01. März bis zum 15. Juli andauert. Laut § 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25.02.2016 in der derzeit geltenden Fassung sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Diese dient dem Schutz von Haarwild und Federwild. Eine Zuwiderhandlung gilt gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 16 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Wir bitten alle Hundehalter um Mithilfe, um unsere schöne Natur und unsere öffentlichen Räume sauber und lebenswert zu halten – für uns alle und die Tierwelt.

Wer konkrete Hinweise auf derartige Verstöße hat und diese anzeigen möchten, kann sich telefonisch unter 03493-92995 53 oder per E-Mail unter ordnungsamt@gemeinde-muldestausee.de an das Ordnungsamt der Gemeinde Muldestausee wenden.

© Christin Härter E-Mail

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