In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 243 infizierte Personen und damit 9 mehr als zur letzten Lageinformation vom 20.01.2021. Unverändert liegen aktuelle Zahlen zu Ortsteilen und Quarantäneanordnungen nach Orten derzeit vom Gesundheitsamt nicht vor.
Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 3.140 bestätigte Fälle angestiegen.
Mittlerweile sind 40 Personen an oder i.V.m. dem Coronavirus gestorben. 19 Personen werden aktuell intensivmedizinisch behandelt, davon werden 8 invasiv beatmet.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt aktuell 371,64.
Heute wurde auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses die dritte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen, welche ab Montag gelten wird. Im Wesentlichen wurden die Regelungen des obigen Beschlusses übernommen.
Zur Unterscheidung bei den Mund-Nasen-Bedeckungen sind folgende Definitionen zu beachten:
Als textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung (nichtmedizinische Alltagsmaske) nach dieser Verordnung gilt jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches).
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske).
Soweit nach dieser Verordnung eine Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für folgende Personen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z. B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.
Es wird Bezug genommen auf die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Diese Regelungen sind in der Anlage zusammengefasst. Insbesondere gilt befristet bis 15.03.2021 die Pflicht ArbeitnehmerInnen Homeoffice anzubieten soweit dies möglich ist.
Zu den Kontaktbeschränkungen gilt für Sachsen-Anhalt Folgendes:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum wie für private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Abweichend von Satz 1 ist die unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in festen, familiären oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn diese Kinder höchstens zwei Hausständen angehören.
Das heißt praktisch z.B., dass Enkelkinder unter 14 Jahren von ihren Großeltern betreut werden dürften oder Kinder auch bei guten Freunden / Nachbarn betreut werden dürften. Aber nur unter der Maßgabe, dass man sich vorher auf den zweiten Haushalt festlegt.
Bis Sonntag 24:00 Uhr gilt noch die aktuelle Verordnung. Die neuen Regelungen treten dann zu Montag in Kraft.
Die Coronahotline des Landkreises ist erreichbar unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de.
Das Gesundheitsamt soll darüber erreichbar sein unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler