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Aktuelle „Corona-Lage“ Gemeinde Muldestausee vom 23.04.2021

In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 448 infizierte Personen und damit 21 mehr als zur letzten Lageinformation vom 19.04.2021. Es gelten aktuell 33 Personen in unserer Gemeinde als infiziert. Im gesamten Landkreis sind es 529.

Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 5.930 bestätigte Fälle angestiegen. Die mit Abstand meisten Betroffenen kommen aus Bitterfeld-Wolfen (172 infizierte Personen), gefolgt von Köthen (83 infizierte Personen) und Sandersdorf-Brehna.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 130,0.

12 Personen werden intensivmedizinisch behandelt, davon acht invasiv beatmet.

Es gilt die erste Änderung der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt vom 29.03.2021 sowie die 7. Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 26.03.2021, die in Anbetracht der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zeitnah jedoch ebenfalls angepasst werden dürften.

Am Mittwoch hat der Bundestag die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bestätigt. Damit greift die sogenannte „Bundesnotbremse“ nun bundesweit auf die Kommunen durch, was einer vorherigen Feststellung und geeigneter Bekanntgabe des Landkreises nach § 28 Abs. 1 InfSG bedarf. Dies wird auf Grundlage der täglichen Pressemitteilung sowie unter Eintrag auf der Landkreisseite www.anhalt-bitterfeld.de erfolgen.

Der Landkreis hat heute festgestellt, dass die Landkreisinzidenz den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten hat.

Daher gelten ab morgen, dem 24.04.2021 folgende Regelungen:

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen:

  • private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und max. einer weiteren Person eines weiteren Hausstandes (Kinder unter 14 ausgenommen)
  • Ausgangsbeschränkung zwischen 22:00 bis 05:00 Uhr (Ausnahmen: Notfälle, Berufsausübung und Hund ausführen, alleine Joggen oder Spazierengehen bis 24:00 Uhr)

Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr:

  • sind grundsätzlich untersagt, außer:
    - Abholung vorbestellter Waren
    - Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Zeitungsverkauf, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte
    - in Ladengeschäften für einzelne Kunden mit vorheriger Terminbuchung bei Vorlage eines negativen Tests einer anerkannten Testung nicht älter als 24 Stunden,

Körpernahe Dienstleistungen

  • sind untersagt, außer für
    - medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Zwecke
    - Friseur und Fußpflege bei Vorlage eines negativen Tests einer anerkannten Testung nicht älter als 24 Stunden,

Kindertagesstätten

  • weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb,
  • ab Überschreitung der Inzidenz von 165 Schließen der Kindertagesstätten und Notbetreuung für Systemrelevante

Schulen

  • ab 26.04.2021 im Wechselunterricht
  • Testpflicht (zweimal pro Woche)
  • Details über Lehrerkollegium nachprüfen
  • ab Überschreitung der Inzidenz von 165 Schließen der Schulen und Notbetreuung für Systemrelevante

Sport

  • nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt sowie ausschließlich im Freien,
  • für Kinder unter 14 Jahren mit maximal fünf Personen sowie kontaklos

Gaststätten

  • unverändert geschlossen, nur Lieferung und Außerhausverkauf.

Aufhebung der Maßnahmen:

  • bei Unterschreitung der Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, am übernächsten Tag
  • maßgeblich: Angaben des Robert-Koch-Institutes

Zwar ersetzt die Bundesregelung nun Festlegungen der Eindämmungsverordnung. Es ist aber davon auszugehen, dass diese zeitnah angepasst bzw. mit dem Gesetz harmonisiert wird.

Auch ist noch unklar, wie genau die Notbetreuung in den Schulen und Horten ablaufen soll. Entsprechende Erlasse liegen noch nicht vor, sodass hier mit Entscheidungen erst Anfang der Woche zu rechnen ist.

Sperrbezirk Geflügelpest Gemeinde Muldestausee aufgehoben:

Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet nach Ausbruch der Aviären Influenza bei einem Wildvogel in unserer Gemeinde wird ab morgen aufgehoben. Betroffen waren Plodda, Schlaitz, Gossa, Krina und Schmerz. ABER die Aufstallpflicht gem. Allgemeinverfügung vom 18.12.201 und 1. Änderungsverfügung vom 18.03.2021 für den gesamten Landkreis bleibt weiter bestehen.

Die Coronahotline des Landkreises ist unter der Woche von 08:00 - 20:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 09:00 bis 15:00 Uhr unter:
03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de erreichbar.

Das Gesundheitsamt ist darüber hinaus erreichbar unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de.

Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler

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