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Aktuelle „Corona-Lage“ Gemeinde Muldestausee vom 26.01.2021

In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 256 infizierte Personen und damit 2 mehr als zur letzten Lageinformation von gestern. Ab Mittwoch, dem 27.01.2021 sollen nunmehr auch wieder aktuelle Zahlen zu Ortsteilen und Quarantäneanordnungen nach Orten vom Gesundheitsamt übermittelt werden, sodass wir darüber informieren werden.

Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist auf insgesamt 3.327 (+73) bestätigte Fälle angestiegen.

Mittlerweile sind 54 Personen an oder i.V.m. dem Coronavirus gestorben, das sind 14 mehr als zur letzten Lagemitteilung. 19 Personen werden aktuell intensivmedizinisch behandelt, davon werden 7 invasiv beatmet.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt aktuell 347,0.

Auf Drängen der Städte und Gemeinden wurden die Erreichbarkeiten der Corona-Hotline erweitert. Diese ist seit Beginn der Woche montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr erreichbar sowie samstags und sonntags von 09:00 - 15:00 Uhr. Gerade das Angebot am Wochenende wurde auch bereits durch Bürgerinnen und Bürger genutzt. Impftermine können hierüber allerdings nicht vergeben werden. Vielen Dank an den Landkreis für die Umsetzung.

Sachstand Impfen:
Unverändert stehen bundesweit sowie auch dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit seinem Impfzentrum sowie den mobilen Impfteams, derzeit nur in den Alten- und Pflegeheimen aktiv, äußerst begrenzte Mengen an Impfstoff zur Verfügung. Heute wurden etwa 97 Ampullen geliefert, mit denen 582 Impfungen vorgenommen werden können.

Bereits jetzt ist für viele Menschen der Weg nach Wolfen weit und nur mit erheblichen Anstrengungen oder, aufgrund fehlender Mobilität, teils gar nicht möglich. Landrat Uwe Schulze und die (Ober)bürgermeister des Landkreises hatten sich bereits vor einer Woche verständigt, die Voraussetzungen für ein dezentrales Impfen in der Fläche zu schaffen. Ziel ist es, den Übergangszeitraum bis zur ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoff und der Übernahme der Aufgabe durch die niedergelassenen Ärzte zu überbrücken.

Bis Ende März soll zunächst durch die verfügbaren mobilen Impfteams in sämtlichen Alten- und Pflegeheimen ein Impfangebot gemacht werden und dies weitgehend abgeschlossen werden. Die mobilen Impfteams werden dann ab April grundsätzlich verfügbar sein, um Impfangebote in der Fläche machen zu können.

Im Ergebnis der heutigen Beratung mit allen Hauptverwaltungsbeamten wird der Landkreis versuchen, für die Standorte Köthen und Zerbst zwei Nebenimpfstellen des Impfzentrums Wolfen einzurichten und Termine über die zentrale Impfvergabe (www.impfterminservice.de sowie die 116 117) zu ermöglichen.

In den weiteren Städten und Gemeinden sollen ebenfalls voraussichtlich ab April die mobilen Impfteams für deren Einwohner ein Impfangebot machen können. Allerdings immer in enger Abstimmung mit den Gemeinden, welche bei der Terminvergabe und Rahmenorganisation tatkräftig unterstützen werden. Hierbei werden die Termine dann in der Reihenfolge nach dem höchsten Alter angeboten.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht jedoch in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Impfstoffen!

Alle Bürgerinnen und Bürger, welche bereits älter als 80 Jahre sind und somit zur ersten Priorität gehören, werden in den nächsten Tagen über die Gemeindeverwaltung allgemein informiert.

Es gilt die Dritte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Ab morgen treten die „2. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Einschränkung des Bewegungsradius“, die nunmehr bis zum 14. Februar verlängert wurde, sowie die „Dritte Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen“ in Kraft. Hierbei wurden insbesondere die Anlagen noch einmal angepasst und eine Übersicht der verbindlichen Maßnahmen für die Absonderung in die sogenannte häusliche Quarantäne beigefügt. Außerdem erhalten Kontaktpersonen nun nach ihrer elektronisch übermittelten Meldung an das Gesundheitsamt eine schriftliche Bestätigung der Absonderungszeit, welche die bisherige übermittelte Quarantäneverfügung ersetzt. Sie ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Selbständige zugleich Grundlage für den Ersatz von Verdienstausfall.

Die Verordnungen sind auf der Homepage des Landkreises sowie der Gemeinde Muldestausee zu finden.

Die Coronahotline des Landkreises ist und nun länger erreichbar, und zwar unter der Woche von 08:00 - 20:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 09:00 bis 15:00 Uhr unter:

03496 60 - 1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de.

Das Gesundheitsamt soll darüber erreichbar sein unter 03496 60 - 1752 sowie meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de erreichbar.

Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit die beschlossenen Maßnahmen ausreichen und nicht weiter verschärft werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister Ferid Giebler

Symbol Beschreibung Größe
3. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen
1.9 MB
Anlage 1 zur 3. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen
91 KB
Anlage 2 zur 3. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen
Liste der personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen
99 KB
Anlage 3 zur 3. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Benennung der Kontaktpersonen
Selbstauskunft Kontaktperson
0.1 MB
verbindliche_massnahmen_fuer_die_absonderung_in_die_sogenannte_quarantaene.pdf
0.2 MB
Schaubilder zur Information und Benennung der Kontaktpersonen
Corona positiv - was nun? / Wer ist Kontaktperson?
0.6 MB
Einordnung von Kontaktpersonen
0.1 MB
2. Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Einschränkung des Bewegungsradius
1.7 MB

© Silke Stelter E-Mail

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