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Allgemeine Regelungen der Gemeinde Muldestausee anlässlich der Corona-Pandemie

Seit dem 28.05.2020 gilt die 6. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bis voraussichtlich 30.06.2020. Flankiert wird diese durch die Erlasse zur Durchführung des sogenannten „eingeschränkten Regelbetriebes“ für die Kindertagesstätten und Horte sowie die „Schulsituation ab dem 02. Juni 2020“.

Aufgrund der Vielzahl an sehr komplexen Regelungen und Auflagen für alle Bereiche der Gemeinde Muldestausee erfolgte eine intensive Auseinandersetzung und Abwägung der einzelnen Interessen zum weiteren Vorgehen.

Kurz und knapp sind folgende Regelungen im Schwerpunkt zu beachten:

1. Es gelten weiter Kontaktbeschränkungen und die allgemeinen Hygieneregeln (Abstandswahrung 1,50 Meter, häufiges Händewaschen und „Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen, ggf. Tragen von Schutzmasken etc.).

2. Zulässig sind öffentliche und nichtöffentliche Treffen mit bis zu 10 Personen. Bei Angehörigen von maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten und Ehe- und Lebenspartnern sind mehr als zehn Personen zulässig.

3. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist grundsätzlich untersagt.

4. „Fachkundig organisierte Zusammenkünfte“ und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen (auch Veranstaltungen von Vereinen, standesamtliche Trauungen und Beerdigungen) dürfen mit bis zu 100 Personen, ab 01. Juli 2020 mit bis zu 250 Personen stattfinden.

5. Private Feiern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis aus besonderen Anlässen (z.B. Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss, Zeugnisübergabe oder Eintritt in den Ruhestand) dürfen mit bis zu 20 Personen stattfinden. Ist die Veranstaltung „fachlich organisiert“, können bis zu 100 Personen, ab 01. Juli 2020 250 Personen teilnehmen.

6. Eine „fachliche Organisation“ liegt vor, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung ein Konzept erstellt hat, der die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellt.

  1. 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden,
  2. Führen einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Zuname, vollständige Anschrift und Telefonnummer,
  3. Ausschluss der Teilnahme von Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen,
  4. Ausschluss von Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind, in Kontakt mit „Rückkehrern“ standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten,
  5. aktive und geeignete Information aller Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen.

7. Großveranstaltungen, Volksfeste, Spezialmärkte sowie die Öffnung von Tanzlustbarkeiten (Clubs, Musikclubs etc.) bleiben verboten.

8. Mit Ablauf des 01. Juni 2020 endet die „Notbetreuung“ in den Kindereinrichtungen. Ab dem 02. Juni 2020 erfolgt der „eingeschränkte Regelbetrieb“. Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe dürfen Kinder aller Eltern wieder betreut werden. Allerdings mit erheblichen Auflagen zur praktischen Durchführung in den Einrichtungen (feste Gruppen, Ausschluss von Sammelgruppen bzw. nur ausnahmsweise Genehmigung etc.).

9. Auf Grundlage des Erlasses zur Schulsituation ab dem 02. Juni 2020 vom 28. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht in allen Grundschulen zwischen dem 08. und 15. Juni 2020 wieder eingerichtet werden.

Auf Grundlage der oben genannten Auflagen, gelten für die Gemeinde Muldestausee bis auf Widerruf folgende Festlegungen:

1. Die Gemeindeverwaltung ist vollumfänglich wieder arbeitsfähig. Anliegen werden jedoch vorrangig schriftlich oder fernmündlich erledigt. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die ein persönliches Erscheinen in der Gemeindeverwaltung erfordern, erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe.

2. Die Gremiensitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (Sitzungsort Pouch, Begegnungsstätte) sowie der Ortschaftsräte erfolgen regulär unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln nach öffentlicher Bekanntmachung. Die Anzahl von Besucherinnen und Besucher ist durch die örtlichen Raumpotentiale ggf. limitiert.

3. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Muldestausee gewährleisten den „eingeschränkten Regelbetrieb“. Die durch die Gemeinde Muldestausee beantragten und zwingend erforderlichen Genehmigungen für die praktische Umsetzung wurden bis zum 30.06.2020 durch den Landkreis bewilligt.

Folgende Einschränkungen sind leider unvermeidbar:

- Verkürzung der Öffnungszeiten in folgenden Kindereinrichtungen auf den Zeitraum von 06:30 bis 16:30 Uhr

  • Kita „Stauseewichtel“ Pouch
  • Kita „Wiesenzwerge“ Friedersdorf
  • Kita „Heidestrolche“ Mühlbeck
  • Kita „Kinderland am Heiderand“ Rösa

Über organisatorische Regelungen wird ortsbezogen in bzw. durch die Einrichtungen informiert (z.B. Bringe- und Abholsituation, Gruppenzugehörigkeit etc.). Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise:
https://www.gemeinde-muldestausee.de/de/aktuelle-meldungen/informationen-zur-eingeschraenkten-regelbetreuung-in-kindertagesstaetten-und-horten-ab-02062020.html

Unvorhergesehene Personalausfälle können nur durch eine weitergehende Verkürzung der Öffnungszeiten kompensiert werden, was wir nach besten Kräften zu vermeiden versuchen.

4. Die Grundschulen kehren voraussichtlich bis 15.06.2020 zum Präsenzunterricht zurück. Näheres regeln die Schulen in eigener Zuständigkeit.

a. Erreichbarkeit Grundschule Friedersdorf:

Homepage Grundschule Friedersdorf https://www.bernsteinschule-friedersdorf-fv.de

kontakt@gs-friedersdorf.bildung-lsa.de

Telefon: 03493 55 494

b. Erreichbarkeit Grundschule Rösa

Homepage Grundschule Rösa http://www.gs-roesa.muldestausee.com

kontakt@gs-roesa.bildung-lsa.de

Telefon: 034208 72 142

c. Erreichbarkeit Grundschule Gossa:

kontakt@gs-heide-gossa.bildung-lsa.de

Telefon: 03493 55 494

5. Die Spielplätze sind bereits seit 08.05.2020 wieder geöffnet und die allgemeinen Verhaltensregeln vor Ort ausgeschildert. Ebenso sind die Bolzplätze freigegeben, aber nur für den kontaktfreien Bewegungssport analog zur Nutzung der Sportstätten. Hier jedoch mit maximal 10 Personen gleichzeitig.

6. Der Sportbetrieb auf und in den gemeindlichen Sportanlagen erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Vereine auf Grundlage eines Hygienekonzeptes sowie insbesondere unter Einhaltung der Mindestabstände (auch in Sanitäreinrichtungen und Duschen) und in enger Abstimmung mit der Gemeinde Muldestausee als Träger der Sportstätten.

7. Analog zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes, wurde der Ausbildungsdienst für die Freiwillige Feuerwehr und Wasserwehr wieder aufgenommen. Die Gerätehäuser werden für Einsatz- und Ausbildungsdienst geöffnet. Dabei hat die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Wehren Priorität. Die allgemeine Kameradschaftspflege und das Treffen der Alters- und Ehrenabteilung in den Gerätehäusern sind leider noch nicht möglich.

8. Da die Hygieneanforderungen und weitere Auflagen in den Turnhallen, Bibliotheken und den Dorfgemeinschaftshäusern (z.B. regelmäßiges Lüften, ständiges Reinigen und Desinfizieren etc.) der Gemeinde realistisch betrachtet nicht umsetzbar sind, bleiben diese für die Nutzung selbst organisierter Sportgruppen und Feiern sowie den Publikumsverkehr bis auf Widerruf geschlossen. Die Verantwortung für die Einhaltung der diversen Regelungen werden wir keiner Sport- oder Senioren- oder sonstigen ehrenamtlichen Gruppe übertragen.

Unverändert wird alternativ die Möglichkeit der sportlichen Betätigung im Freien auf den Sportplätzen unterstützt.

9. Die Nutzung von Vereinsräumen und -häusern (z.B. Heimat- und Naturverein Burgkemnitz, Angelverein Friedersdorf e.V. etc.), die ausschließlich von diesen (Publikumsverkehr ausgeschlossen!) genutzt werden, wird unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auf Grundlage der 6. Eindämmungsverordnung zugelassen.

10. Trauerfeiern erfolgen nach Maßgabe der Bestattungsunternehmen, welche die Einhaltung der Regelungen (maximale Teilnehmerzahl je nach örtlichen Möglichkeiten der Trauerhallen) sicherzustellen haben.

11. Trauungen erfolgen im Herrenhaus Muldenstein sowie auf der MS Reudnitz nach Maßgabe der Standesbeamtin der Gemeinde Muldestausee. Es sind im Trauzimmer des Herrenhauses Muldenstein im Trauzimmer max. 13 Personen und im Foyer max. 20 Personen sowie auf der MS Reudnitz max. 8 Personen einschließlich Brautpaar zulässig.

Vielen Dank an Sie alle für Ihr Verständnis und die Kompromissbereitschaft.
Ich bitte darum, dass sich weiterhin alle an die Abstands- und Hygieneregeln halten.

Die gesamte Verordnung mit allen Festlegungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.gemeinde-muldestausee.de/de/datei/anzeigen/id/20351,1163/vo_sechste_sars-co-2-eindaemmungsvo.pdf

Ihr Bürgermeister
Ferid Giebler

Symbol Beschreibung Größe
20200604_Gemeinde_Muldestausee_Coronaupdate.pdf
0.3 MB

© Silke Stelter E-Mail

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Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

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