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Aufhebung der Aufstallungspflicht in der Gemeinde Muldestausee

Ab 04.05.2021 ist die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am 03.05.2021 die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und auf der Homepage bekannt gemacht.

Die Stallpflicht wurde am 18.12.2020 für einen Teil des Landkreises angeordnet und mit Verfügung vom 19.03.2021 auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet.

Seit diesem Zeitpunkt sind im Landkreis Anhalt-Bitterfeld keine weiteren Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Auch in benachbarten Kreisen gab es seit April 2021 keine neuen Fälle.

Eine aktuelle Risikobewertung ergab, dass sich für den Landkreis derzeit keine erkennbaren Gefahren ergeben, die die Aufstallungspflicht weiterhin rechtfertigen.

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 18.12.2020 bzw. 19.03.2021
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