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Bekanntmachung der 1. und 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Muldestausee

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Muldestausee sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Muldestausee zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

 

1. Phase (07.08 bis 14.08.2024)

Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Gemeinde Muldestausee
Verwaltung
Neuwerk 3
 06774 Muldestausee  

 

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr

…und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (03493 92995-0).

 

Weitere Veröffentlichung:

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 

 

2. Phase (16.08. bis 30.08.2024)

Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1.Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Abschluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (13.09.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Muldestausee fassen.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Gemeinde Muldestausee
Verwaltung
Neuwerk 3
 06774 Muldestausee  

 

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr

…und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (03493 92995-0).

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren 

 

Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:                                                                     

Gemeinde Muldestausee
Verwaltung/ Bauamt
Neuwerk 3
06774 Muldestausee

bauamt@gemeinde-muldestausee.de 

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Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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