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Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer & Freiberufler

Ab sofort können Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler in Sachsen-Anhalt Anträge zur "Corona-Soforthilfe" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen.

Die Soforthilfen werden ausgezahlt für den fortlaufenden Sach- und Finanzaufwand der Unternehmungen für die Dauer von 3 bis max. 5 Monaten. Die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html

Für Fragen zu den Corona-Soforthilfen hat die IB Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Service-Hotline eingerichtet: 0391 55749796

Bei Rückfragen steht Ihnen auch die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Muldestausee (S.Stelter@gemeinde-muldestausee.de, 03493 92 995 15) zur Verfügung.

Symbol Beschreibung Größe
Corona-Soforthilfe_Antrag_AN-0-123.pdf
1 MB
Corona-Soforthilfe_Erklaerung-Kleinbeihilfen_AN-3-010.pdf
0.6 MB
Corona-Soforthilfe_Richtlinie.pdf
0.1 MB
Corona-Soforthilfe_FAQ.pdf
46 KB
Corona-Soforthilfe_Merkblatt.pdf
35 KB
Corona-Soforthilfe_Merkblatt_Kleinbeihilfen.pdf
35 KB
Corona-Soforthilfe_Hinweise_Wie-funktioniert-die-Soforthilfe.pdf
0.2 MB

© Silke Stelter E-Mail

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  • Neuwerk 3
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