Nachdem mit einstimmigem Abstimmungsergebnis des Gemeinderates über das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) die Einführung eines sogenannten Ortsbudgets als Ziel definiert wurde, erarbeitete die Gemeindeverwaltung zwischenzeitlich einen ersten Entwurf, der im Gemeinderat am 27. Juni 2018 vorgestellt wird. Die Grundsatzentscheidung mit Auswirkung auf die (zunächst) Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 soll im August erfolgen. Im Haushaltsjahr 2021 soll nachfolgend eine Bewertung von Effektivität und Effizienz des praktizierten Ortsbudgets vorgenommen sowie die Entscheidung für die Berücksichtigung in den Haushaltsplanungen der nachfolgenden Kalenderjahre getroffen werden.
Ziel der Ortsbudgets ist, dass die Ortschaften bei haushaltsrelevanten Entscheidungen, welche nicht über die Bedeutung ihres Ortes hinausgehen, in begrenztem Maße mitentscheiden können. Der Gemeinderat würde folglich einen Teil seiner Entscheidungsmacht zugunsten der Möglichkeit einer effektiven Mitbestimmung der Ortschaften delegieren, wodurch die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem eigenen Ort, dem eigenen Ortschaftsrat und den Ortsbürgermeisterinnen und -bürgermeistern gestärkt werden kann. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können die Ortschaften kleinere Maßnahmen realisieren, die ansonsten im Rahmen des Gesamthaushaltes aufgrund ihrer Nachrangigkeit für die Gesamtgemeinde kurz- bis mittelfristig, ggf. sogar langfristig, nicht umgesetzt würden (z.B. geringfügige Werterhaltungsmaßnahmen, Dorfverschönerung z.B. durch zusätzlichen Grünschnitt über die Verkehrssicherungspflicht der Kommune hinaus etc.).
Entscheidungskompetente Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sollen wieder im eigenen Ort erreichbar sein, welche die unterschiedlichen Interessen anhören und zusammenfassen sollen. Folglich könnte die Arbeit im Gemeinderat entlastet werden, weil hier nicht mehr grundsätzlich über alle Vorhaben auch in den einzelnen Orten diskutiert werden muss, sondern die Entwicklung der Gesamtgemeinde in den Mittelpunkt rückt (vgl. Innenminister Holger Stahlknecht, der sich bereits am 01. März 2013 dafür aussprach, den Ortschaften ein Budget zuzubilligen (www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/schoenebeck/1031231_Eigenes-Budget-fuer-Ortschaften.html) Eigenes Budget für Ortschaften?, zuletzt abgerufen am 12.06.2018).
Bürgerinnen und Bürger sollen zudem für zukünftige Wahlen (z.B. die Kommunalwahlen 2019) der Ortschaftsräte motiviert werden, weil sie konkret mitgestalten und in ihren Orten etwas, wenn auch im kleineren Maßstab, bewegen können.
Über die exakte Höhe der Ortsbudgets soll durch den Gemeinderat mit dem jeweiligen Beschluss über die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr entschieden werden, wobei eine ergänzende Richtlinie das Verfahren anhand der gesetzlichen Grundlagen mit folgenden Kernpunkten regeln soll:
- Nicht verbrauchte Mittel der Ortbudgets sind nur in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragbar.
- Die Ortschaftsräte entscheiden über die Verwendung der zugewiesenen Mittel grundsätzlich bereits vor der Beschlussfassung des Haushaltes durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen und -anhörungen.
- Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen, die aus Entscheidungen der Ortsbudgets resultieren (Beschaffung, Vergabe, Einsatz von Personal, Material, Gerät etc.), verbleiben in vollständiger Verantwortung der Gemeindeverwaltung.
- Zugewiesene Budgets dürfen nicht überschritten werden.
- Ortschaften können zugunsten einer anderen Ortschaft auf ihr gesamtes Ortsbudget oder einen Teil davon verzichten.
Die Ortsbudgets werden dabei als Teilhaushalte vom Gesamthaushalt geführt. Jede Ortschaft erhält einen zugewiesenen Betrag aus dem Investitionshaushalt sowie aus dem Ergebnishaushalt. Die Beträge stehen nicht zusätzlich zur Verfügung, sondern reduzieren das verfügbare Haushaltsvolumen für die Einheitsgemeinde. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Ortsbudgets kann nicht dauerhaft garantiert werden und ist direkt abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Das Ortsbudget im Bereich Investitionen soll sich nach der Höhe der Investitionspauschale des Vorjahres, welche der Gemeinde zugewiesen wurde, bemessen. 10 % der Mittel sollen an die Ortschaften zur Entscheidung weiter gereicht werden. Um eine gerechte Zuweisung unter den Ortschaften zu gewährleisten, wird die Höhe des Budgets für den Einzelort nach der Einwohnerzahl zum Stichtag 01.07. eines Kalenderjahres bemessen.
Das Ortsbudget im Bereich des Ergebnishaushaltes wird pauschal im Haushaltsjahr in einer Summe festgelegt. Allen Ortschaften wird, unabhängig von der Einwohnerzahl, ein Sockelbetrag zur Verfügung gestellt, aufgestockt durch eine nach der Einwohnerzahl bemessenen Verteilung der restlichen Mittel.
Prioritäten sollen die Ortschaftsräte innerhalb des ihnen zur Verfügung gestellten Budgets eigenständig festlegen können. Mittel können im Investitionshaushalt maximal von einem Kalenderjahr in das darauffolgende übertragen und somit ggf. für eine größere Maßnahme angespart werden. Die Ortschaftsräte sowie Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sind den Grundsätzen der Haushaltsführung gegenüber verpflichtet (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit).