Das Land Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen am 16.04.2020 im Rahmen der vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen.
Werte Bürgerinnen und Bürger,
die Landesregierung hat erste Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Anbei erhalten Sie die Vierte Verordnung, wobei die wesentlichen Änderungen orange hinterlegt wurden.
Die Kernaussagen haben wir auf den beigefügten Flipcharts zusammengefasst.
Über die Regelungen zur Notbetreuung in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Muldestausee mit dem entsprechend angepassten Antragsformular wurde bereits in einer separaten Mitteilung informiert.
Weitere allgemeine Festlegungen der Gemeinde Muldestausee:
1. Zutrittsbeschränkung Verwaltungsgebäude für Besucherverkehr
Die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung ist dauerhaft aufrechtzuerhalten. Der Zutritt von Besuchern in das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Muldestausee (Neuwerk 3, 06774 Muldestausee) wird weiterhin auf ein zwingend erforderliches Maß beschränkt.
Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen werden gebeten, diese telefonisch (Zentrale 03493 9299 50), postalisch oder per E-Mail an die Verwaltung zu richten. Wir arbeiten gerade an Lösungsmöglichkeiten, wie wir zeitnah den Besucherverkehr unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienebeschränkungen wieder ermöglichen können. Über die Entscheidungen, die wir in der kommenden Woche treffen werden, informieren wir Sie umgehend.
Die Mitarbeiter der Verwaltung treffen aufgrund der Sachlage die Entscheidung, ob bereits eine Erledigung der Sachverhalte auf schriftlichem und/oder telefonischem Wege möglich ist.
2. Aussetzen der Sitzungen der Gemeinde-, Ausschuss- und Ortschaftsratssitzungen sowie gemeinsame Bürgermeistersprechstunden
Gemeinsame Bürgermeistersprechstunden in den Orten finden vorerst nicht statt. Alternativ können Sie mich über die Whats´s App Sprechstunde unter 0176 192 115 08 erreichen.
Gremiensitzungen werden vorerst im Poucher Saal unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt.
3. Einrichten eines Bürgertelefons und Hilfenetzwerks
Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet und bleibt weiterhin besetzt.
Bürgertelefon Gemeinde Muldestausee 03493 9299 565
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, Samstag, Sonntag 08:00 bis 13:00 Uhr
alternativ: info@gemeinde-muldestausee.de
Über das Bürgertelefon können sich hilfebedürftige Menschen (Menschen in Quarantäne oder durch [Vor]Erkrankung besonders Gefährdete) an die Gemeinde Muldestausee wenden, wenn eine Unterstützung aus dem näheren Umfeld nicht möglich, aber erforderlich, ist.
Über das Bürgertelefon können sich auch diejenigen melden, die Hilfe anbieten können und wollen. Darauf werden wir zur gegebenen Zeit zurückkommen oder vermitteln. Um Missbrauch zu verhindern, erfolgt eine verwaltungsinterne Identitätsfeststellung über das Einwohnermeldeamt.
Das Bürgertelefon ist keine Rechtsberatung. Bei Unzuständigkeit der Gemeinde wird an die zuständigen Stellen verwiesen und die entsprechenden Erreichbarkeiten werden mitgeteilt.
Alternativ können Sie sich mit Unterstützungsanfragen oder Hilfeangeboten an info@gemeinde-muldestausee.de wenden.
Ferid Giebler