In der Gemeinde Muldestausee gilt seit dem 1. Januar 2019 die neue Straßenreinigungssatzung.
Durch den Gemeinderat wurde beschlossen, dass alle kehrbaren Straßen regelmäßig maschinell gereinigt werden. Dabei erfolgt eine Abstufung der Häufigkeit. Für klassifizierte Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wurde eine 14-tägige Reinigung beschlossen. Alle Gemeindestraßen werden alle vier Wochen und Großpflasterstraßen einmal im Quartal gereinigt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um die Reinigung der Straßen handelt. Gehwege und Gehstreifen unterliegen nach wie vor der Reinigungspflicht des Anliegers.
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt am 5. September 2018. Die Termine der Reinigung werden zusätzlich jeden Monat im Amtsblatt veröffentlicht.
Für den Zeitraum 2019 liegt jedem Zahlungspflichtigen der Gemeinde Muldestausee ein Bescheid mit Datum vom 12. November 2019 vor. Die Fälligkeit wurde für 2019 auf den 16. Dezember 2019 festgelegt. Eine SEPA-Lastschrift zum 16. Dezember 2019 erfolgt automatisch, wenn auf dem Bescheid die autorisierte Kontoverbindung angegeben ist.
Möchten Sie, dass in Zukunft die Straßenreinigungsgebühren von Ihrem Konto eingezogen werden, können Sie das entsprechende Formular downloaden.
Falls Sie bereits Zahlungen getätigt haben, ist dies kein Problem, etwaige Guthaben werden mit dem neuen Bescheid verrechnet bzw. erstattet.
Die Bauhofverwaltung