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Geflügelpest – Aufstallpflicht in der Gemeinde Muldestausee

Geflügelhalter in den Ortschaften Krina, Schmerz, Gossa und Plodda müssen gem. Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit sofortiger Wirkung bis zunächst 05.06.2023 von ihnen gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße) aufstallen. Dies gilt für private und gewerbliche Geflügelhaltung. Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen zu erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Weiterhin ist insbesondere das Tränken mit Dach- und Oberflächengewässer verboten und Futter sowie Einstreu für Wildvögel unzugänglich zu lagern und die Geflügelhaltung gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Begründung für die heute in Kraft tretende Allgemeinverfügung ist eine verendete Lachmöwe, die am 10. Mai 2023, in der Gemarkung Krina gefunden wurde und bei der das Geflügelpestvirus H5N1 gem. Laborergebnis vom 12.05. nachgewiesen wurde. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochanstecken und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen, wobei bei Hühnern und Puten innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben können. Eine schnelle Eingrenzung und Prävention einer Ausbreitung ist somit in unser aller Interesse, weshalb um Nachsicht wegen der temporären Beschränkungen gebeten wird.

Ferid Giebler
Bürgermeister

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Allgemeinverfügung Stallpflicht Krina.pdf
1.4 MB

© Franziska Furche-Sturm E-Mail

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