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Geflügelpest: Sperrbezirk in der Gemeinde Muldestausee

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am 20. März 2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes nach Ausbruch der Aviären Influenza , umgangssprachlich auch Geflügelpest genannt, erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde am 23. März 2021 bekannt gemacht und tritt am 24. März 2021 in Kraft.

Die Ortschaften Plodda und Schlaitz der Gemeinde Muldestausee wurden zum Sperrbezirk und die Ortschaften Gossa, Krina und Schmerz zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Für den Sperrbezirk gilt u.a.:

  • Vögel und Bruteier dürfen aus dem Bestand nicht verbracht werden.
  • Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen von gehaltenen Vögeln oder Federwild darf nicht verbracht werden.
  • Tierhalter müssen wirksame Desinfektionsmaßnahmen sicherstellen.
  • Wer einen Hund hält, hat sicherzustellen, dass dieser im Sperrbezirk nicht frei herumläuft.

Für das Beobachtungsgebiet gelten ähnliche Regeln.

Grund für die angeordneten Maßnahmen ist der Fund eines verendeten Greifvogels in der Gemeinde Muldestausee, bei dem amtlich die Aviäre Influenza festgestellt wurde.

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Allgemeinverfügung zur Festlegeung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes nach Ausbruch der Aviären Influenza bei einem Wildvogel im Landkreis Anhalt-B.pdf
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© Silke Stelter E-Mail

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