Beantragung von Jubiläumszuwendungen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren
Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Muldestausee vom 04.04.2024 sind Jubiläumszuwendungen für das Jahr 2025 bis zum 31. August 2024 schriftlich zu beantragen.
Ortschaften erhalten für jede Vierteljahrhundertfeier einen Zuschuss.
2.000,00 EUR bis 1.000 Einwohner
3.000,00 EUR über 1.000 Einwohner
Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren erhalten 100,00 EUR pro 25 Jahre. Höchstgrenze 400,00 EUR. Zur Bewilligung einer Jubiläumszuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages sowie eines Nachweises zum Bestehen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Jubiläumszuwendungen und Ehrenpreise können nur im Rahmen der im Haushalt bereit gestellten Mittel gewährt werden.
Einsendeschluss: 1. September 2024
Antragsangaben: Initiator, Anlass, Veranstaltungsdatum
Anträge richten Sie bitte an:
Gemeinde Muldestausee
Bürgermeisterbüro
Neuwerk 3, 06774 Muldestausee
oder per E-Mail an:
m.czok@gemeinde-muldestausee.de