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Jubiläumszuwendungen 2025

Beantragung von Jubiläumszuwendungen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Muldestausee vom 04.04.2024 sind Jubiläumszuwendungen für das Jahr 2025 bis zum 31. August 2024 schriftlich zu beantragen.

Ortschaften erhalten für jede Vierteljahrhundertfeier einen Zuschuss.
2.000,00 EUR bis 1.000 Einwohner
3.000,00 EUR über 1.000 Einwohner

Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren erhalten 100,00 EUR pro 25 Jahre. Höchstgrenze 400,00 EUR. Zur Bewilligung einer Jubiläumszuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages sowie eines Nachweises zum Bestehen. 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Jubiläumszuwendungen und Ehrenpreise können nur im Rahmen der im Haushalt bereit gestellten Mittel gewährt werden.

Einsendeschluss: 1. September 2024
Antragsangaben: Initiator, Anlass, Veranstaltungsdatum

 

Anträge richten Sie bitte an:
Gemeinde Muldestausee
Bürgermeisterbüro
Neuwerk 3, 06774 Muldestausee

oder per E-Mail an:
m.czok@gemeinde-muldestausee.de 

© Christin Härter E-Mail

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Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

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