Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung im Rahmen einer Verordnung landesweite Maßnahmen beschlossen. Anbei die Verordnung, welche ab morgen in Kraft tritt und zunächst bis zum 19. April gilt, mit entsprechender Begründung.
Über die Auswirkungen und die Betroffenheit in unserer Gemeinde Muldestausee werden wir fortlaufend informieren. Die bisherigen Anordnungen für die Gemeinde Muldestausee gelten weiter fort (z.B. Absage aller Veranstaltungen, Schließung der Dorfgemeinschaftshäuser etc.).