Der Gemeinderat der Gemeinde Muldestausee hat am 03.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „GRIMM Aerosol Technik - Friedersdorf“ in der Fassung vom Oktober 2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „GRIMM Aerosol Technik - Friedersdorf“ in Kraft.
Der Bebauungsplan kann auf der Internetseite der Gemeinde Muldestausee sowie über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt vollumfänglich jederzeit eingesehen werden.
Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Anlagen in den Diensträumen des Bauamtes der Gemeinde Muldestausee im Verwaltungssitz Ortsteil Pouch, Neuwerk 3 in 06774 Muldestausee unbefristet bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben
Unbeachtlich werden demnach:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Muldestausee geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Muldestausee, den 08.04.2024