STARTSEITE

Öffnung der Kindereinrichtungen ab 01.03.2021

Mit der 4. Verordnung zur Änderung der 9. SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung vom 12.02.2021 werden die Kindereinrichtungen ab 01.03.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.

Alle Kinder können wieder die Kindereinrichtungen besuchen.

Nach wie vor gelten die bekannten Regelungen beim Betreten der Kindereinrichtung. (Krankheitssymptome, Kontakt mit infizierten Covid-19-Patienten)

Kindereinrichtungen besuchen können:

  • Kinder bis 3 Jahren mit typischer Laufnase ohne weitere Krankheitszeichen
  • Kinder von 3 bis 6 Jahren oder Hortkinder mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben

Bringe- und Abholzeiten der Kinder sind möglichst kurz und Kontakte möglichst reduziert zu halten.

Bei der Aufnahme und Abholung der Kinder sind zwingend die Abstandsregeln zu anderen Eltern, Kindern, ErzieherInnen einzuhalten. Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, haben die Eltern einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Die Hygienekonzepte der einzelnen Einrichtungen sind zu beachten und den Anweisungen des Erzieherpersonals ist Folge zu leisten.

Zeigt ein Kind während der Betreuung Krankheitssymptome, werden die Eltern unverzüglich informiert und das Kind muss schnellstmöglich abgeholt werden.

Die Erziehungsberechtigten haben eine einmalige verpflichtende Erklärung zu unterzeichnen (siehe Dateianhang).

Diese Erklärung wird mittels Elternbrief auch per Post zugestellt und ist am ersten Tag der Betreuung in der Kindereinrichtung abzugeben.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass die Einrichtungen unter Hygiene-/ pädagogischen Maßnahmen die Betreuung in Kohorten zur Gewährleistung des Infektionsschutzgesetzes sowie der Nachverfolgbarkeit von Kontakten geführt werden.

Genaueres erfahren Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat den Anträgen zum eingeschränkten Regelbetrieb zugestimmt.

Mit Ausnahme der "Kita Wiesenzwerge" Friedersdorf haben alle Einrichtungen wie gewohnt von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Die Kita "Wiesenzwerge" Friedersdorf hat vorerst bis 31.03.2021 von 06:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Sozialamt der Gemeinde Muldestausee


Hinweis Kita Stauseewichtel
Am 01.03.2021 ist ein geplanter Schließtag der Kindereinrichtung. Wir bitten um Beachtung.

Symbol Beschreibung Größe
Erklärung der Eltern.pdf
0.4 MB

© Gemeinde Muldestausee E-Mail

Zurück

Imagefilm Gemeinde Muldestausee

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

Kontaktdaten Verwaltung

E-Mail schreiben

Notruf-, Bereitschafts-, Hilfsdienste