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Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“

Nicht verrückt machen lassen! Aktueller Sachstand 26.04.2023

Weil derzeit diverse Energieunternehmen an Grundstückseigentümer herantreten und sehr unterschiedliche (teils zweifelhaft seriöse) Angebote vorlegen sowie teils unzutreffende Aussagen treffen (Windparkstandorte in der Gemeinde Muldestausee stehen bereits fest etc.), fasse ich kurz den aktuellen Sachstand aus Sicht der Gemeinde Muldestausee zusammen. Für das Gemarkungsgebiet unserer Gemeinde steht bislang noch nicht fest, ob, wo und in welchem Umfang Windenergieanlagen entstehen. Dass die Gemeinde in Anbetracht der klaren Gesetzeslage über 2027 hinaus von Windenergieanlagen vollständig freigehalten werden kann, ist unrealistisch.

Denn mit Inkrafttreten des Windflächenbedarfsgesetzes am 01.02.2023 gelten neue gesetzliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Darüber hinaus gelten verpflichtende Flächenbeiträge, die bis 31.12.2027 sowie 31.12.2032 erreicht werden müssen. Die Zielgrößen sollen nach Auskunft der obersten Landesentwicklungsbehörde regionalisiert festgelegt werden. Für die Regionale Planungsgemeinschaft 1,9 % bis 31.12.2027 sowie 2,3 % bis 31.12.2032. Doch auch künftig soll die Umsetzung von Windparks raumordnerisch gesteuert werden. Verfahrensführend für die raumordnerische Steuerung ist hierbei nicht die Gemeinde Muldestausee, sondern die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg.

Daher wird sich die Gemeinde nach umfassender Prüfung und örtlicher Beteiligung für eine gezielte Steuerung möglicher Standorte (ebenso bei Photovoltaik) in diesem Verfahren einsetzen. Darüber hinaus wollen wir eine für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nutzbare Regionalstrommarke, die bestmögliche lokale und regionale Wertschöpfung sowie die Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen im Bereich Bildung, Arten-, Natur-, Umweltschutz als auch bei Biodiversitätsmaßnahmen in den Ortschaften der Gemeinde Muldestausee als auch die konzeptionelle und finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Gemeinde selbst erreichen, wofür konkrete Beschlüsse in Vorbereitung sind. Um eine faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, insbesondere auch nicht direkt profitierender Flächeneigentümer zu erreichen, sollen Entschädigungen idealerweise als Flächenpoolmodelle und nicht allein auf direkte Anlagenstandorte umgesetzt werden.

Die Regionalversammlung hat am 03.03.2023 beschlossen, den Sachlichen Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ aufzustellen und mit der Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht die beabsichtigten Auswahlkriterien und mögliche Gebietskulisse der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie bzw. für Repowering von Windenergieanlagen vorzustellen. Aus Sicht der Gemeinde Muldestausee kommen nach Anhörung der Ortschaftsräte lediglich die Bereiche 33 und 34 in Frage, sind jedoch auch nicht vollständig auszulasten. Alle anderen Bereiche der Gemeinde sollen von Windrädern freigehalten werden. Schließlich leistet die Gemeinde bereits mit bestehenden und geplanten Photovoltaikanlagen und der Wasserkraftanlage in Friedersdorf überdurchschnittlich viel für die Energiewende und die Erzeugung erneuerbarer Energien.

Die Unterlagen sind hier veröffentlicht und einsehbar:
www.planungsregion-abw.de/regionalplanung/teilplan-windenergie/teilplan-2027/

Vorschläge, Hinweise und Bedenken sind an die Regionale Planungsgemeinschaft als Verfahrensträger zu richten. Vorsitzender ist Landrat Andy Grabner.

Regionale Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Geschäftsstelle
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
anhalt-bitterfeld-wittenberg@gmx.de

Die Gemeinde leistet keine Rechtsberatung für Grundstückseigentümer. Da es jedoch für Windparks in unserer Gemeinde an rechtlichen Grundlagen fehlt, sollte nach hiesiger Bewertung vom Abschluss von Verträgen besser Abstand genommen. Niemand ist zudem verpflichtet, etwaige (Vor)Verträge zu schließen. Zielführender wäre ein abgestimmtes Vorgehen der Grundstückseigentümer mit der Gemeinde, um die größtmöglichen Vorteile aus künftigen Anlagen vor Ort zu behalten.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Ferid Giebler
Bürgermeister

© Silke Stelter E-Mail

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