Herzlich Willkommen im Standesamt der Gemeinde Muldestausee
Vom Anfang bis zum Ende
Das Standesamt der Gemeinde Muldestausee befindet sich im OT Pouch, Neuwerk 3. Es ist für alle Einwohner der Gemeinde Muldestausee zuständig.
Wenn man über das Standesamt redet, denkt man immer automatisch als Erstes ans Heiraten.
Man heiratet zwar im Standesamt, aber das Standesamt ist eine Stelle, die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen beurkundet: die Geburt, die Ehe und den Tod. Ebenso ist das Standesamt für amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, Namensänderungen, Berichtigungen, Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und Ausstellung von Personenstandsurkunden zuständig.
Für schriftliche Anforderungen von Urkunden oder sonstige Anfragen können Sie den Postweg, das Fax oder das Internet nutzen.
Das Standesamt der Gemeinde Muldestausee erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 03493 92995 19
Telefax: 03493 92995 95
E-Mail: standesamt@gemeinde-muldestausee.de
Anmeldung einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie eine Eheschließung oder eine Lebenspartnerschaft anmelden möchten, sollten Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft notwendig sind.
Eine Anmeldung ohne Beratungsgespräch kann entgegengenommen werden, wenn:
- beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- beide ledig sind
und folgende Unterlagen vorlegen können:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- eine aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- Vaterschaftsanerkennung bei gemeinsamen Kindern
- soll die Eheschließung von einem Partner allein angemeldet werden, eine schriftliche Vollmacht des nichtanwesenden Partners
Haben einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Auch wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten oder geschlossen haben, sollten Sie persönlich im Standesamt vorsprechen.
Terminabsprachen
Terminabsprachen können persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter der 03493 92995 19 oder per E-Mail unter standesamt@gemeinde-muldestausee.de vereinbart werden.
Orte zum Heiraten
Ca. 50 Paare geben sich jährlich im hiesigen Standesamt das Ja-Wort. Bei aller Bürokratie darf die Romantik nicht zu kurz kommen und deshalb bietet die Gemeinde Muldestausee verschiedene Lokalitäten zur Eheschließung an.
Hausgeburt
Die Anzeige einer Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Anzeigen kann jeder Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war. In der Anzeige werden alle notwendigen Daten zu Kind und Eltern aufgenommen. Damit die Geburt beurkundet werden kann, sind sämtliche Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde von Mutter und Vater, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil, vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, evtl. Sorgerechtserklärung, evtl. Namenserteilung) erforderlich. Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bereich die Geburt erfolgt ist.
Ein geliebter Mensch ist verstorben - was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend den an sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung und Durchführung der Bestattungen, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind (Familienstammbuch, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners, evl. Scheidungsurteil, Personalausweis). Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Besondere Beurkundungen
Kirchenaustritt
Wenn man aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann man das im Land Sachsen-Anhalt beim Standesamt tun, sofern man seinen Hauptwohnsitz in dessen Zuständigkeitsbereich hat.
Die Erklärung kann nur jeder persönlich abgeben. Vorzulegen ist der Personalausweis. Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Erklärungen zur Namensführung
Sollten sie verwitwet oder geschieden sein, können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen vor der Ehe geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärung können Sie beim Standesamt unter Vorlage folgender Unterlagen abgeben: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde und Personalausweis.
Namenserklärungen können auch für Kinder abgegeben werden. Bitte sprechen Sie dazu persönlich im Standesamt vor.
Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
Personenstandsfälle im Ausland
Für die Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung und Sterbefall) ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Zwecks näherer Auskünfte sprechen Sie bitte persönlich im Standesamt vor.