Die Gemeinde Muldestausee hat zum 21.01.2024 die Stelle
des hauptamtlichen Bürgermeisters (w/m/d)
im Wege der Direktwahl zu besetzen.
Die Gemeinde Muldestausee ist eine 2010 gegründete Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt, mit einer Gesamtfläche von rund 136 km2 und einer Einwohnerzahl von ca. 12.000. Das Gemeindegebiet ist in 14 Ortsteile gegliedert, die wiederum die 13 Ortschaften Burgkemnitz, Friedersdorf, Gossa, Gröbern, Krina, Mühlbeck, Muldenstein, Plodda, Pouch, Rösa (mit dem Ortsteil Brösa), Schlaitz, Schmerz und Schwemsal bilden. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Ortschaft Pouch. Weitere Informationen zur Gemeinde sind der amtlichen Internetseite sowie der nicht-amtlichen Internetseite zu entnehmen.
Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung und Dienstvorgesetzter von rund 210 Beschäftigten, die in der Verwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, dem Bauhof sowie in den Dorfgemeinschaftshäusern und Sportstätten tätig sind. Er vertritt und repräsentiert die Kommune nach außen. Gesucht wird deshalb eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Vertreter/innen der gewählten Gremien, den Vertreter/innen des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wirtschaft die Entwicklung der Gemeinde Muldestausee zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Gemäß § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in einer Mehrheitswahl für die Dauer von 7 Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen deshalb vorliegen. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen.
Gemäß Beschluss-Nr. 002/2023 des Gemeinderates der Gemeinde Muldestausee findet die Wahl des Bürgermeisters am 17.09.2023 statt. Sofern keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte, findet am 08.10.2023 eine Stichwahl statt.
Das Amt des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KBV LSA) in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Daneben kann gemäß §§ 6 und 7 KomBesVO LSA eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Mit der Wahl wird die Mitgliedschaft im Gemeinderat begründet.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalts (LBG LSA) erreicht haben.
Die Bewerber/innen müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um das Amt haben sie zusätzlich mit der Bewerbung gegenüber der Gemeinde eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Die Bewerbung muss gemäß § 30 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Diese Unterstützungsunterschriften sind auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 30 Abs. 4 Nr. 3 KWO LSA auszuweisen. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber/innen, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.
Über diese in § 62 Abs. 1 KVG LSA sowie in § 30 Abs. 3 KWG LSA genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstige Nachweise erforderlich.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38a und 39 KWO LSA.
Einreichung der Bewerbung
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Stellenausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee „Muldestausee-Bote“ und endet gemäß Beschluss-Nr. 042/2023 des Gemeinderates der Gemeinde Muldestausee, gefasst in öffentlicher Sitzung am 12.04.2023, am Montag, den 21.08.2023 um 18:00 Uhr.
Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann ebenfalls nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung erfolgen. Später eingehende Bewerbungen sowie Rücknahmen von Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter der Angabe von
- Name und Vorname
- Geburtstag, Geburtsort
- Beruf
- Anschrift der Hauptwohnung
an folgende Anschrift zu richten
Gemeinde Muldestausee
Wahlamt
Kennwort: Bürgermeisterwahl 2023
Neuwerk 3
06774 Muldestausee
Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Die schriftliche Einreichung der Bewerbung erfordert nach § 126 BGB die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine notarielle Beurkundung.
Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind im Wahlamt der Gemeinde
Gemeinde Muldestausee
Wahlamt
Neuwerk 3
06774 Muldestausee
während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenfrei erhältlich. Zusätzlich können die Formblätter hier heruntergeladen werden. Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung bei der Wahlleiterin erhältlich.
Notwendige Bewerbungsunterlagen für die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Muldestausee
Folgende Unterlagen sind von allen Bewerber/-innen verbindlich einzureichen:
- formlose, handschriftlich unterschriebene, aussagefähige Bewerbung mit folgenden Angaben (gem. § 21 Abs. 6 Nr. 1 KWG LSA)
o Familien- und Vorname(n)
o Beruf
o Tag der Geburt
o Anschrift der Hauptwohnung
- Bescheinigung über die Wählbarkeit (Formblatt Anlage 9 zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KWO LSA) einzuholen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde
- Erklärung zur Führung einer Berufsbezeichnung und zur Zugehörigkeit zu einer Partei oder Wählergruppe auf dem Stimmzettel
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Amtsinhaber
- keine weiteren Unterlagen
2. Bewerber/-in ohne Unterstützung durch Partei oder Wählergruppe
- 100 Unterstützungsunterschriften (Formblatt Anlage 6 zu § 30 Abs. 4 Nr. 3 KWO LSA einzuholen bei der Gemeindewahlleiterin)
3. Bewerber/-in mit Unterstützung durch Partei oder Wählergruppen
wenn die Bedingungen gem. § 21 Abs. 10 KWG LSA zutreffen
- Niederschrift über die Mitgliederversammlung (Formblatt gem. Anlage 10a zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KWO LSA)
- Unterstützungserklärung durch die Partei/Wählergruppe
wenn die Bedingungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA nicht zutreffen
- Niederschrift über die Mitgliederversammlung (Formblatt gem. Anlage 10a zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KWO LSA)
- Unterstützungserklärung durch die Partei/Wählergruppe
- 100 Unterstützungsunterschriften (Formblatt Anlage 6 zu § 30 Abs. 4 Nr. 3 KWO LSA einzuholen bei der Gemeindewahlleiterin)
4. Bewerbungen von Staatsangehörigen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- 100 Unterstützungsunterschriften (Formblatt Anlage 6 zu § 30 Abs. 4 Nr. 3 KWO LSA einzuholen bei der Gemeindewahlleiterin)
- Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38 Abs. 2 KWO LSA
Muldestausee, den 26.04.2023
Puschmann
Gemeindewahlleiterin