Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am 15. August 2024 folgende Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2024 fällig werden:
- Grundbesitzabgaben
- Gewerbesteuervorauszahlungen
- Hundesteuer.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Hinweis: Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben. Deshalb geraten Zahlungen gern in Vergessenheit.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Steuerpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Das Formular ist abrufbar auf der Internetseite der Gemeinde Muldestausee: www.gemeinde-muldestausee.de