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Wichtige Hinweise des Steueramtes zur Grundsteuer ab 2025

Die bisherigen Grundlagen zur Erhebung der Grundsteuer, einschließlich erlassener Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide laufen kraft gesetzlicher Anordnung zum 31.12.2024 aus (§ 266 Abs. 4 BewG, § 37 GrStG)

 

Die Gemeinde Muldestausee beabsichtigt, nach Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung 2025 durch den Gemeinderat am 4.Dezember 2024 allen Grundstückseigentümern ihren neuen Grundsteuerbescheid Anfang Januar 2025 zuzustellen.

 

Sofern Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt haben, wird der Betrag von dem auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Bankkonto zur jeweiligen Fälligkeit eingezogen. 

 

Bitte zahlen Sie erst, wenn Sie den neuen Bescheid für die Grundsteuer 2025 vorliegen haben.

 

Bitte achten Sie im Falle eines Dauerauftrages auf die korrekte Höhe der Grundsteuerraten. Alternativ liegt ihrem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Ein Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Muldestausee.

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