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Zensus 2022

Erfassen, was ist. Gestalten, was wird.

Gibt es in Deutschland genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus – auch bekannt als Volkszählung – durch.

Warum wird der Zensus durchgeführt?

Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.

Wer wird beim Zensus befragt?

In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Muss ich mich aktiv zur Teilnahme am Zensus melden?

Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt oder Ihre kommunale Erhebungsstelle wird sich an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.

Welche pandemiebedingten Anpassungen und Hygienemaßnahmen sind in der Personenerhebung vorgesehen?

Die persönlichen Befragungen erfolgen beim Zensus 2022 nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Die Interviewerin beziehungsweise der Interviewer betritt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Sofern das Infektionsgeschehen im Erhebungszeitraum eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist als Rückfalloption eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen.

Wie kann ich mich für den Zensus 2022 als Interviewerin oder Interviewer bewerben?

Für den Zeitraum vom 16. Mai bis 7. August 2022 werden durch die zuständige örtliche Erhebungsstelle der Stadt Bitterfeld-Wolfen noch Erhebungsbeauftragte gesucht, die im Erhebungsbereich Stadt Bitterfeld-Wolfen, Gemeinde Muldestausee, Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna und Stadt Zörbig eingesetzt werden.

Wenn Sie als Interviewerin oder Interviewer beim Zensus 2022 tätig werden möchten, kontaktieren Sie uns per E-Mail an bitterfeld-wolfen@ehst.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 03494 6660117.

 

Quelle: www.zensus2022.de

 

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Stellenausschreibung Interviewerin_Interviewer.pdf
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© Franziska Furche-Sturm E-Mail

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