Bildungspaket

Das Bildungspaket -  Anträge sind jetzt im Sozialamt der Gemeinde Muldestausee erhältlich.

Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen rückwirkend zum 1. Januar 2011 unterstützt und gefördert.

Das ist drin im Bildungspaket

Kultur, Sport, Mitmachen:
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf und Ausflüge:
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in  Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung kennen die Angebote vor Ort und helfen dabei, das passende zu finden.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.

Im Sozialamt der Gemeinde Muldestausee liegen ab sofort Anträge für die Übernahme folgender Leistungen des Bildungspaketes bereit:

  • kulturelle Veranstaltungen (nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre)
  • Leistungen für den Schulbedarf
  • Leistungen für Lernförderung
  • Leistungen für Schulausflüge
  • Teilleistungen für die Mittagsverpflegung.

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Die Antragsstellung, Bearbeitung und Bewilligung erfolgt über die KomBA - ABI.

weitere Infos:  http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/bildungspaket.html

 

 

 

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