Anträge auf Zuwendungen für
Jubiläen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren sind schriftlich mit Nachweis zum Bestehen bis spätestens
31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Im Antrag ist der Zuwendungszweck zu benennen.
Anträge für das jährlich stattfindende
Gemeindefest zu Höhepunkten in den Ortschaften ist schriftlich bis zum
1. September des Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Der Antrag sollte Initiator, Anlass und Veranstaltungsdatum enthalten.
Die Entscheidung über den Anlass und den Ort der Austragung des Gemeindefestes obliegt dem Sozialausschuss.
Die Zuwendungen können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet.
Richtlinie