Förderrichtlinie für Jubiläumszuwendungen und Ehrungen

Anträge auf Zuwendungen für Jubiläen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren sind schriftlich mit Nachweis zum Bestehen bis spätestens 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Im Antrag ist der Zuwendungszweck zu benennen.

Anträge für das jährlich stattfindende Gemeindefest zu Höhepunkten in den Ortschaften ist schriftlich bis zum 1. September des Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Der Antrag sollte Initiator, Anlass und Veranstaltungsdatum enthalten.

Die Entscheidung über den Anlass und den Ort der Austragung des Gemeindefestes obliegt dem Sozialausschuss.
Die Zuwendungen können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet.

Richtlinie

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Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

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  • Fax: 03493 92995-96
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Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

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