Wenn Sie sich als Partei oder Wählergruppe für die Wahl zum Ortschaftsrat aufstellen lassen wollen, benötigen wir die folgenden Formulare:
- 1 vollständig ausgefüllter Wahlvorschlag
- x vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärungen für jeden aufgestellten Bewerber
- x vollständig ausgefüllte Bescheinigungen der Wählbarkeit für jeden aufgestellten Bewerber
- 1 Niederschrift der Nominierungsversammlung
- ggf. 1 vollständig ausgefüllter Vordruck „Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen“
- ggf. x formlose Erklärungen über Parteizugehörigkeit bzw. Parteilosigkeit für jeden aufgestellten Bewerber (bei Parteien)
Wenn Sie sich als Einzelbewerber/in für die Wahl zum Ortschaftsrat aufstellen lassen wollen, benötigen wir die folgenden Formulare:
- 1 vollständig ausgefüllter Wahlvorschlag
- 1 vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärung
- 1 vollständig ausgefüllte Bescheinigung der Wählbarkeit
- ggf. 1 vollständig ausgefüllter Vordruck „Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen“
Sollten Sie in der laufenden Wahlperiode nicht im jeweiligen Ortschaftsrat vertreten sein, muss zusätzlich die folgende Anzahl an Unterstützungsunterschriften beigebracht werden.
Burgkemnitz |
6 |
Unterstützungsunterschriften |
Friedersdorf |
15 |
Unterstützungsunterschriften |
Gossa |
4 |
Unterstützungsunterschriften |
Gröbern |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
Krina |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
Mühlbeck |
7 |
Unterstützungsunterschriften |
Muldenstein |
17 |
Unterstützungsunterschriften |
Plodda |
4 |
Unterstützungsunterschriften |
Pouch |
13 |
Unterstützungsunterschriften |
Rösa (mit OT Brösa) |
6 |
Unterstützungsunterschriften |
Schlaitz |
8 |
Unterstützungsunterschriften |
Schmerz |
2 |
Unterstützungsunterschriften |
Schwemsal |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
Parteien und Wählergruppen erhalten die notwendigen Formblätter für die Unterstützungsunterschriften nach erbrachtem Nachweis der Aufstellung der Bewerber gem. § 24 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA). Einzelbewerber erhalten die Formblätter sofort.
Die Formblätter können entweder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Zi. 0.14.2 (EG) abgeholt oder auf Anfrage per E-Mail abgefordert werden.
Der vollständig ausgefüllte Wahlvorschlag muss mit allen notwendigen Anlagen spätestens bis zum 18.03.2019 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Zi. 0.14.2 (EG) eingereicht werden.