Klimapolitik

Internationale Ebene

Mit der 1992 durchgeführten UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro und der Klimarahmenkonvention wurden die Grundsteine für die jährlich stattfindenden UN-Klimakonferenzen geschaffen. Mit der 2015 durchgeführten UN-Klimakonferenz in Paris wurde ein globales Klimaschutzabkommen, das Pariser Abkommen, beschlossen. Als übergeordnete Ziele wurden die Minderung der Treibhausgasemissionen und die damit verbundene Senkung der Erderwärmung beschrieben. Laut Pariser Übereinkommen sollen alle Vertragsstaaten im Turnus von 5 Jahren nationale Pläne und Beiträge vorlegen, sogenannte Nationally Determined Contributions (NDCs), welche zur Erreichung der Langzeitziele beitragen. Mit dem Enhanced Transparency Framework, kurz ETF, wurde die für die Mitgliedsstaaten geltenden Standards der Berichterstattung festgelegt und zudem festgesetzt, dass die Staaten Ihre Emissionsdaten erfassen und veröffentlichen müssen (Deutsches Institut für Urbanistik gGmbh 2023; UBA 2024).

EU-Ebene

Mit dem 2021 in Kraft getretenen EU-Klimagesetz wurde die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 und die Minderung der Treibhausgase festgesetzt. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2021) gilt der seit 2005 stattfindende Emissionshandel als zentrales EU-weites Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Bestandteile des Emissionshandelssystems sind die Bereiche Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und innereuropäischer Luftverkehr. Hinter dem System steht ein marktwirtschaftliches Instrument für den Handel von Emissionen durch teilnehmende Unternehmen mittels CO2-Zertifikaten (BMUV 2021). Die zur Verfügung gestellten Zertifikate nehmen, entsprechend der internationalen Klimaschutzverpflichtung, jährlich ab. Diese Regelung erzielt den Effekt, dass Emissionsminderungsziele in ein Preissignal übersetz werden. Der Preis für Emissionszertifikate sorgt damit für einen Anreiz der Investition in emissionsarme Technologien, da ein Unternehmen lediglich so viele Emissionsrechte benötigt, wie Treibhausgase produziert werden. Durch die Marktstabilitätsreserve wird die Menge an Zertifikaten entsprechend dem Emissionshandelsmarkt regelmäßig angepasst. Für die Handelsperiode 2021 bis 2023 trat 2018 eine Reform in Kraft, welche die Ziele verfolgt, einerseits eine Stärkung des Preissignals des Emissionshandels zu bewirken und andererseits die emissionsorientierten europäischen Unternehmen vor den ausländischen Konkurrenzunternehmen, welche nicht an den Emissionshandel gebunden sind, zu schützen (BMUV 2021). Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023) soll damit das "Carbon Leakage" möglichst unterbunden werden, bei dem Unternehmen ihre Produktion in andere Länder verlagern, um strengen Emissionsvorschriften zu entgehen.

Nationale Ebene

Mit dem im Jahr 2021 beschlossenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat der Deutsche Bundestag das bis dahin geltende Treibhausgasminderungsziel auf 88 % Treibhausgasminderung bis 2040 angehoben und die Treibhausgasneutralität bis 2045 verbindlich festgesetzt und knüpft damit an die übergeordneten Zielsetzungen der UN-Klimakonferenz in Paris, die COP21, an. Die angestrebten Reduktionen von Treibhausgasen betreffen Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall. Als weiteres verbindliches Ziel wurden natürliche Senken, hier die Entwicklung von Mooren, hinzugefügt (Deutsches Institut für Urbanistik gGmbh 2023;  BMUV 2021).

Koalitionsverträge

Laut dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (2019) hat die Regierungskoalition Sachsen-Anhalts im Koalitionsvertrag „Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig“ der Legislaturperiode 2016-2021 festgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 auf 31,3 Mio.t CO2äq/a zu begrenzen. Diese Festlegung war Grundlage für einen 2017 erstellten Beschluss zur Erarbeitung eines Klima- und Energiekonzeptes (KEK). Diese Bestrebungen wurden weitergeführt. Laut dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (2024) hat sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt mit dem im Jahr 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2026 um 5,65 Mio t CO2-äq zu reduzieren (MULE 2019).

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt

Die durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebene Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt mit Stand 2018 greift die Klimaziele Deutschlands auf Landesebene auf.
Bei der Neufassung der Nachhaltigkeitsstrategie hat eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltministeriums acht Indikatoren angepasst und konkretisiert, mit denen der Fortschritt in den einzelnen Handlungsfeldern gemessen werden kann. Zu den Indikatoren gehört das Ziel, den jährlichen Ausstoß von klimaschädlichen Kohlendioxid in Sachsen-Anhalt von rund 28 auf 18 Millionen Tonnen zu senken (MWU 2024). Weiterhin soll der Anteil an Erneuerbaren Energien von 26 % auf 45 % steigen, die Flächenversiegelungen sollen künftig auf weniger als ein Hektar pro Tag begrenzt werden und die Stickstoffüberschüsse auf landwirtschaftlichen Flächen sollen gesenkt werden. Weiterhin soll der Anteil an ökologischer Landwirtschaft erhöht werden. Als weiteres Ziel ist die Entwicklung von Waldmischbeständen zu einem Anteil an 34 % der Landesfläche vorgesehen (MWU 2024 & MULE 2018).

 

 

 

      

Quellen:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (18.08.2021); Online: https://www.bmuv.de/gesetz/ bundes-klimaschutzgesetz (Zugriff am: 24.04.2024).

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2023): BMWK begrüßt Beihilfeentscheidung der EU-Kommission zur Verhinderung von Carbon Leakage (Stand: 10.08.2023); Online: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023 /08/20230810-bmwk-beihilfeentscheidung-eu-kommission-verhinderung-carbon-leakage.ht ml (Zugriff am: 25.04.2024).

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Klimaschutz (Stand: 2024); Online: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Industrie/klimaschutz.html?cms_artId=235326 (Zugriff am: 03.05.2024).

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (2023): Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen - 4. aktualisierte Auflage; im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in Kooperation mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) und dem Klima-Bündnis – Climate Alliance – Alianza del Clima e. V., Frankfurt am Main; Berlin.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) (2018): Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (Stand: Dezember 2018), Magdeburg, S. 172.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) (2019): Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) (Stand: Februar 2019).
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) (2024): Klimaschutz in Sachsen-Anhalt, Online: https://www.mwu.sachsen-anhalt.de/klimaschutz (Zugriff am: 06.05.2024).

Umweltbundesamt - UBA (2024): Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris (Stand: 31.01.2024); Internetangebot herausgegeben von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dieses vertreten durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes; Online: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention (Zugriff am: 23.04.2024).

Aktueller Stand: 25.07.2024

 

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