Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 01.10.2008 in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung durch mehr Transparenz zu stärken.

Es werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Link zur Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt 

Ansprechpartner in der Verwaltung:

Frau Böhland
Amtsleiterin Haupt- und Sozialamt
Neuwerk 3
06774 Muldestause
Telefon: 03493 92995-40
Fax:      03493 92995-96
E-Mail: Gemeinde Muldestausee

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di                  13:00 bis 18:00 Uhr
Do                 13:00 bis 15:30 Uhr

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Faltblatt des Landesbeauftragten für Datenschutz Sachsen-Anhalt
Faltblatt Informationszugangsgesetz
1.3 MB

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

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