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Wichtige Hinweise des Steueramtes zur Grundsteuer ab 2025

Die bisherigen Grundlagen zur Erhebung der Grundsteuer, einschließlich erlassener Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide laufen kraft gesetzlicher Anordnung zum 31.12.2024 aus (§ 266 Abs. 4 BewG, § 37 GrStG)

 

Die Gemeinde Muldestausee beabsichtigt, nach Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung 2025 durch den Gemeinderat am 4.Dezember 2024 allen Grundstückseigentümern ihren neuen Grundsteuerbescheid Anfang Januar 2025 zuzustellen.

 

Sofern Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt haben, wird der Betrag von dem auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Bankkonto zur jeweiligen Fälligkeit eingezogen. 

 

Bitte zahlen Sie erst, wenn Sie den neuen Bescheid für die Grundsteuer 2025 vorliegen haben.

 

Bitte achten Sie im Falle eines Dauerauftrages auf die korrekte Höhe der Grundsteuerraten. Alternativ liegt ihrem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Ein Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Muldestausee.

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Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

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  • Fax: 03493 92995-96
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Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung vom 24. - 27. Dezember sowie am 31. Dezember für Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

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