Informationszugangsgesetz
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 01.10.2008 in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. ... [mehr]
Ablauf der Gültigkeit von Personalausweisen bzw. Reisepässen
Personen, die bereits seit längerer Zeit einen Personalausweis/Reisepass besitzen, werden gebeten, diese Dokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Seit ... [mehr]
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.