Am 09.06.2024 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr neben der Wahl des Europäischen Parlaments und des Kreistages Anhalt-Bitterfeld auch die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Muldestausee sowie die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortschaften Burgkemnitz, Friedersdorf, Gossa, Gröbern, Krina, Mühlbeck, Muldenstein, Plodda, Pouch, Rösa (mit Brösa), Schlaitz, Schmerz und Schwemsal statt.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Muldestausee, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate vor dem Wahltermin im Gebiet der Gemeinde Muldestausee wohnen und nicht nach § 23 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) ihr Wahlrecht verloren haben. Einwohner mehrerer Gemeinden sind Bürger nur der Gemeinde, in der sie ihre Hauptwohnung haben.
Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Muldestausee hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 (Beschluss-Nr. 290/2023) gemäß § 7 Abs. 1 KWG LSA i.V.m. § 10 KWO LSA festgelegt, das Wahlgebiet der Gemeinde Muldestausee in einen Wahlbereich einzuteilen.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endete gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA am Dienstag, den 02.04.2024, 18:00 Uhr. Bis zu diesem Termin sind für den Gemeinderat 24 Wahlvorschläge mit insgesamt 125 KandidatInnen eingegangen.
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 alle 24 Wahlvorschläge für den Gemeinderat bestätigt, ein Kandidat musste allerdings gestrichen werden, so dass nun insgesamt 124 KandidatInnen am 09.06.2024 zur Wahl stehen.
Nähere Informationen zu den KandidatInnen der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen finden Sie im Anhang.
Ferid Giebler
Wahlleiter