Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 01.10.2008 in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung durch mehr Transparenz zu stärken.
Es werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Link zur Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Frau Böhland
Amtsleiterin Haupt- und Sozialamt
Neuwerk 3
06774 Muldestause
Telefon: 03493 92995-40
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: Gemeinde Muldestausee
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr