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Offenlegung des Lausebaches Plodda

Lausebach unterhaltungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelt sich - einschl. der Verrohrung - um ein Gewässer 2. Ordnung lt. dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Der Lausebach wurde in den 1970er Jahren innerorts von Plodda auf einer Länge von rund 300 Metern in eine Rohrleitung aus Beton gefasst, die bis heute vorhanden ist.

Der UHV plante mit finanzieller Förderung des Landes Sachsen-Anhalt sowie in Abstimmung mit der Gemeinde Muldestausee und dem Ortschaftsrat Plodda die Beseitigung der Rohrleitung und Offenlegung des verrohrten Lausebaches in der Ortslage Plodda als offenen Graben einschließlich Wiederanlage des hier früher vorhandenen Dorfteiches unweit der Freiwilligen Feuerwehr. Dazu erfolgten bereits 2012 bis 2015 vorbereitende Planungsleistungen. Im IV. Quartal 2017 und im I. Quartal 2018 erfolgte in einer Bürgerversammlung und zahlreichen Einzelgesprächen die Einbeziehung der Anlieger in Vorbereitung eines notwendigen Genehmigungsantrages an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Durch die Fördermittelbewilligungsstelle wurde nunmehr in Abstimmung mit den Fachbehörden des Landes festgestellt, dass das Vorhaben voraussichtlich im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr zielführend ist. Zudem zeigten Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Anliegern, dass ohne zusätzliche bauliche und finanzielle Maßnahmen die lt. Förderrichtlinie notwendige Akzeptanz aller Betroffenen nicht im vollen Umfang zu erzielen ist. Die Fortführung des Vorhabens wurde daher mit Wirkung ab dem 11.04.2018 gestoppt und die Planungsarbeiten wurden eingestellt.

Weder dem UHV noch der Gemeinde sind bislang Kosten entstanden. Leider kann das Vorhaben jedoch nach Einstellung der finanziellen Förderung durch das Land seitens der Gemeinde und des Unterhaltungsverbandes aus eigener Kraft nicht fortgesetzt werden.

© Cordelia Stark E-Mail

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