Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld fordern geschlossen die Übernahme der Erstattung der Kita- und Hortgebühren für den Zeitraum der verordneten Schließung durch das Land Sachsen-Anhalt.
Die kommunalen Belastungen sollen auch in Sachsen-Anhalt durch eine zentrale Finanzierungsregelung analog zur Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung vom 20.03.2020 im Interesse aller Eltern kompensiert werden.
Die Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld fordern vom Land eine unverzügliche Lösung zur Erstattung der Kitagebühren für Eltern, deren Kinder auf Grund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 15.03.2020 nicht länger in den Kindertagesstätten und Horten betreut werden dürfen. Darauf haben sich die Hauptverwaltungsbeamten heute verständigt. Die betroffenen Eltern erwarten aus Sicht der Bürgermeister zu Recht, dass eine sozialverträgliche Lösung geschaffen wird. Das Land Sachsen-Anhalt ist hier in der Pflicht, schnell und unkompliziert eine Lösung für die Eltern zu schaffen.
- Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich bereits am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt, wonach
- für den Zeitraum der Schließung der Kindereinrichtungen Elternbeiträge nicht erhoben werden,
- die Städte und Gemeinden nur bis zu einer gesetzlichen Regelung in die Vorfinanzierung gehen,
- der Freistaat die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren wird,
- sich die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung einig darin sind, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.
Dem positiven Beispiel aus Sachsen ist unverzüglich zu folgen.
Mangels einer verbindlichen Entscheidung der Landesregierung praktizieren einige Kommunen des Landkreises bereits seit dem 16.03.2020 die Aussetzung von Gebühren und verschieben das finanzielle Problem in die zweite Jahreshälfte.
Die Oberbürgermeister und Bürgermeister haben den Landrat Uwe Schulze eindringlich aufgefordert, in der Telefonkonferenz der Landräte mit der Landesregierung dieses Problem zu thematisieren und die Sozialministerin Petra Grimm-Benne aufzufordern, für die Erstattung der Kitagebühren eine unverzügliche Antwort zu geben.
Auch der Landkreis hat den Kommunen in der Ansprache an das Land zur Erstattung der Kitagebühren seine Unterstützung zugesichert. Die Eltern benötigen jetzt ein Zeichen und eine schnelle Lösung. Das Land ist gefordert, unverzüglich zu agieren und Regeln festzusetzen. Die schriftliche Information des Sozial- und Gesundheitsministerium vom 19. März 2020 erfüllt diesen Anspruch nicht. Hier wird fahrlässig auf Eigeninitiative der Gemeinden abgestellt und deren Handeln begrüßt sowie gleichzeitig auf die fehlende Rechtsgrundlage für Landeserstattungen verwiesen.
Auch den Kommunen fehlt grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für den Erlass oder die Stundung der Elternbeiträge. Maßgebend ist der Betreuungsvertrag, dessen Umsetzung durch den Erlass des Landes vom 15.03.2020 jedoch unmöglich gemacht wurde. Insofern ist das Land nun gefordert, hierfür einzutreten, da es sich um eine gesetzlich ungeregelte Ausnahmesituation handelt.
Die finanzielle Notlage auf Grund von unbezahlter Freistellung, Kurzarbeit und drohendem Arbeitsplatzverlust vieler Familien im Land braucht genauso eine Unterstützung wie sie Unternehmen erhalten sollen. Ein solches Signal brauchen die Kommunen ebenfalls. Schon jetzt sehen sich die Kommunen einer täglich wachsen Zahl von Anträgen auf Aussetzung von Gewerbesteuerzahlungen gegenüber. Klar ist schon heute, dass auf die Kommunen massive Steuerausfälle zukommen. Insofern ist die vom Sozialministerium geforderte weitere unbefristete Vorausleistung der Kommunen nicht die angemessene Antwort.
Die Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind sich einig, dass die betroffenen Familien in einer schwierigen Situation sind und sofort Unterstützung benötigen.
Gerade deshalb wird mit Nachdruck auf eine zügige Entscheidung im Interesse der Eltern und der Kommunen gedrängt.
Die weiteren Städte, Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt sind aufgefordert, sich der Stellungnahme gegenüber der Landesregierung anzuschließen.
Ferid Giebler