Seit der letzten Lageinformation von vorgestern wurden 22 weitere infizierte Personen im Landkreis festgestellt. Die Personen stammen aus Aken, Sandersdorf-Brehna, Raguhn-Jeßnitz, Zörbig, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Köthen, Südliches Anhalt und dem Osternienburger Land.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert erhöhte sich von 17,0 auf 27,1.
Bei insgesamt 193 Personen wurde nunmehr seit Ausbruch eine Coronainfektion festgestellt, aktuell sind 60 infiziert und 297 Personen befinden sich in Quarantäne. Aktuelle Zahlen nach Ortsteilen liegen bislang nicht vor, werden aber zeitnah wieder bereitgestellt.
Einen Abstrich erhalten Personen mit Symptomen auf Anordnung des Hausarztes oder wenn das Gesundheitsamt die Notwendigkeit feststellt (z.B. Kontaktpersonen 1. Grades).
Heute hat die Landesregierung die Änderungsverordnung zur 8. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen. Sie gilt ab Montag, dem 02.11.2020 bis 30.11.2020 und folgt fast allen Festlegungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 28.10.2020.
Es gelten insbesondere die verschärften Kontaktbeschränkungen gem. Anlage. An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen. Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen.
Im Gegensatz zum Bund-Länder-Beschluss dürfen in Sachsen-Anhalt alle Dienstleister der Körperpflege weiter öffnen, d.h. neben Friseuren auch Kosmetik- und Nagel- sowie Tattoostudios.
Im Landkreis bleiben alle kommunalen Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser geschlossen. Ausnahmsweise werden lediglich Gremiensitzungen in diesen stattfinden.
Gastronomische Betriebe (Kneipen, Bars und ähnliche) sind zu schließen und dürfen wieder nur für den Außerhausverkauf (Abholung und Lieferung) betrieben werden. Die Betroffenen wurden durch uns informiert und wir stehen als Ansprechpartner weiter zur Verfügung.
Unverändert gilt die Quarantäneverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Personen, die nach Sachsen-Anhalt einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem nach dem RKI definierten Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich für 10 Tage in häusliche Absonderung begeben und die zuständige Behörde (hier: Gesundheitsamt Anhalt-Bitterfeld) informieren. Diese Quarantäne kann verkürzt werden, wenn nach fünf Tagen Absonderung ein negatives Testergebnis vorliegt. Es gibt einzelne Ausnahmen, die bitte konkret der Verordnung zu entnehmen sind, wi z.B.:
- der Einreisende legt bei der zuständigen Behörde ein anerkanntes deutsches oder in englischer Sprache verfasstes negatives Testergebnis vor,
- Personen im Grenzverkehr und mit einem Aufenthalt unter 24 h,
- Personen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens unter Einhaltung der Hygienevorschriften,
- Personen mit der Aufgabe der Transportes von Waren und Gütern,
- Diplomaten,
- zwingend notwendige Berufsausübung,
- Polizei,
- internationale Sportler…
Die Coronahotline des Landkreises ist erreichbar unter:
03496 60 -1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit die beschlossenen Maßnahmen ausreichen und nicht weiter verschärft werden müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
- Der Bürgermeister -